Im Fokus stand Ware, die von Kleinstverkäufern über Onlineportale vertrieben wurde - diese überschritt auffällig oft die gesetzlich vereinbarten Grenzwerte für Quecksilber. Laut DUH hätte gut ein Drittel der Lampen (37 Prozent) nicht angeboten werden dürfen. Sie stellten eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Deshalb sollten sich Verbraucher vor ihrem Kauf im Fachhandel beraten lassen.
Im Normalbetrieb sind Energiesparlampen ungefährlich und nicht giftig. Geht aber eine Lampe kaputt, kann das Quecksilber austreten. Dann sollten Betroffene schnell handeln. Die DUH rät, zunächst das Fenster zu öffnen und den Raum gut zu lüften. Dann die Scherben vorsichtig einsammeln - idealerweise mit einem Blatt Papier die Reste zusammenkehren und luftdicht in einem Schraubglas verpacken. Das Glas sollte man dann fachgerecht beim Wertstoffhof entsorgen.