Gartenhelfer sollten unfallversichert sein
Hannover (dpa/tmn) - Ein Sturz von der Leiter oder ein Schnitt mit der Rosenschere in den Finger: Bei der Gartenarbeit ist ein Unfall schnell passiert. Jetzt schützt eine Unfallversicherung vor horrenden Arztrechnungen.
Alle, die eine Hilfe für den Garten haben, sollten darauf achten, dass diese auch unfallversichert ist. Das rät der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH). Denn ist das nicht geschehen, kann es für den Arbeitgeber und den Verunglückten teuer werden. Es sind weder die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers noch die Krankenversicherung des Arbeitnehmers für die Kosten zuständig.
Verdient der Helfer weniger als 400 Euro, müsse er bei der Minijobzentrale angemeldet werden, erklärt Peter Schöps vom GUVH. Bei allem, was darüber liegt, wende sich der Arbeitgeber direkt an die gesetzliche Unfallversicherung.