Gehörschutz für Gartengeräte ab 85 Dezibel notwendig
Köln (dpa/tmn) - Im Garten ist es schön und ruhig. Doch wehe, schweres Gartengerät kommt zum Einsatz. Dann schlägt der Lärm schnell auf die Ohren. Hobbygärtner sollten sich schützen.
Ist ein Gartengerät lauter als 85 Dezibel, muss der Hersteller auf das Tragen eines Gehörschutzes hinweisen. Stephan Scheuer vom TÜV Rheinland rät Hobbygärtnern daher, vor dem Kauf und Gebrauch die Betriebsanleitung zu lesen. Gerade Geräte, die mit Treibstoff arbeiten, seien laut, da sie über einen geräuschvollen und nicht gut gedämpften Verbrennungsmotor verfügen.
80 Dezibel entsprechen dem Bundesumweltministerium zufolge Straßenlärm bei starkem Verkehr, 90 Dezibel werden in einer lauten Fabrikhalle erreicht. Bei andauerndem Lärm dieser Stärke können dem TÜV zufolge bereits irreparable Schäden am Gehör entstehen. Laubsauger und Häcksler erreichten schnell höhere Werte.
Heckenscheren und Trimmer seien besonders mit Vorsicht zu verwenden, da sie bei der Arbeit dicht am Kopf gehalten werden - bis zu 100 Dezibel könnten so erreicht werden.