Arbeit, die durch Bäume außerhalb des eigenen Grundstücks entsteht, stellt keine Beeinträchtigung der Grundstücknutzung dar. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen: 5 U 116/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt.
In dem verhandelten Fall hatte ein Grundstücksinhaber eine Entschädigung gefordert, weil er einen Teil des Laubes und Astabfälle von zwei Buchen auf dem Grundstück des Nachbars beseitigen musste. Das lehnte das Gericht ab. Der Arbeits- und Zeitaufwand dafür sei relativ gering. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die alten Bäume durch die örtliche Baumschutzsatzung in ihrem Bestand geschützt sind.