Schutz vor Lärm: Wann darf man Rasen mähen?
Berlin (dpa/tmn) - Wann der Nachbar am Samstag seinen Rasenmäher lärmen lassen darf, ist nicht einheitlich geregelt. Das hängt nicht nur vom Wohnort, sondern auch vom Gerät ab.
Die Regelungen seien von Stadt zu Stadt verschieden, erläutert der Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. Denn die Kommunen und die Länder haben das Recht, die bundesweiten Regelungen zu verändern. Diese Vorschriften sehen vor, dass laute Gartengeräte werktags inklusive der Samstage grundsätzlich zwischen 9.00 und 13.00 Uhr sowie zwischen 15.00 und 17.00 Uhr laufen dürfen.
Geräte mit dem EU-Umweltkennzeichen dürften sogar durchgehend zwischen 7.00 und 20.00 Uhr brummen und knattern. An Sonn- und Feiertagen müssten alle Gartengeräte in der Garage oder im Keller bleiben - mit Ausnahme von Handrasenmähern. Über möglicherweise lokal davon abweichende Bestimmungen geben die Ordnungsämter Auskunft. Wer die Ruhezeiten nicht einhält, müsse mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro rechnen.