Weihnachtsbaum schlagen: Illegal wird's teuer
Bochum (dpa/tmn) - Auf der Suche nach dem Weihnachtsbaum zieht es viele in den Wald. Doch eine Tanne ohne Erlaubnis zu fällen, ist Diebstahl. Wer dabei erwischt wird, dem droht eine Geldbuße, erklärt Rechtsanwalt Jürgen Widder aus Bochum.
Wer ohne eine Erlaubnis einen Weihnachtsbaum im Wald schlägt, der handelt illegal. „Bei Erst- und Einzeltätern wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt, aber Geld wird es kosten“, sagt Widder. Denn einfach etwas mitnehmen darf man in der freien Natur nicht.
Auch wenn kein Zaun oder Schild darauf hinweist, meist gibt es einen Besitzer. „In der Tat gehört der Wald immer jemandem“, erläutert der Vorsitzende des Bochumer Anwalt- und Notarvereins. Entweder es handele sich dabei um einen Privateigentümer oder um den Staat. Der Wald dürfe zwar grundsätzlich betreten werden, doch nur unter Einhaltung der Regeln.
Wer sich auf eigene Faust einen Weihnachtsbaum aus dem Wald holt, dem können neben dem Diebstahl auch weitere Klagen drohen, warnt Widder. Vorstellbar sei zum Beispiel, dass umstehende Pflanzen und Bäume beim Fällen beschädigt werden. „Das würde die Sache zusätzlich verschärfen.“ Dringe man sogar in umzäunte Gebiete ein, lasse sich das als Landfriedensbruch auslegen.
Entscheidend für das Strafmaß seien die Umstände der Tat und die Menge der entwendeten Bäume. „Wer auch noch die Nachbarschaft mit Bäumen versorgt und dafür sogar noch Geld nimmt, dem droht der Vorwurf der gewerbsmäßigen Hehlerei.“ Allgemein drohe jenen, die Profit aus dem Weihnachtsbaumklau schlagen, härtere Sanktionen. Das können empfindliche Geldstrafen sein und im Extremfall sogar Freiheitsstrafen.
Wer auf das Erlebnis des selbstgeschlagenen Tannenbaums nicht verzichten möchte, der sollte es dort machen, wo die Forstverwaltung es erlaubt, auch wenn das unter Umständen etwas kostet. „Günstiger als mit einer Geldstrafe belegt zu werden, ist das auf jeden Fall.“