Kostenfallen im Internet: 5,4 Millionen Nutzer betrogen

Viele tappen im Internet ahnungslos in versteckte Kostenfallen. Ein neues Gesetz soll die Täter stoppen.

Düsseldorf. Eigentlich wollte man nur einen Gratis-Routenplaner im Internet nutzen, prompt flattert kurz darauf eine Rechnung ins Haus. Man habe mit dem Ausfüllen des Adressfeldes gleichzeitig einen Vertrag für einen Onlinedienst abgeschlossen, heißt es — und der kostet jetzt.

5,4 Millionen Deutsche sind schon einmal im Internet in eine solche Kostenfalle getappt. Allein bei den Verbraucherzentralen gehen bundesweit pro Monat 22 000 entsprechende Beschwerden ein.

Die Abo-Fallen lauern auf Seiten, die etwa mit einem Intelligenztest, Hausaufgabenhilfe oder Gratisprogrammen locken. Wer dort persönliche Daten eingibt, schließt unbemerkt einen Vertrag über Zusatzleistungen ab.

Zwar hätte dieser vor einem Gericht kaum Bestand. Doch viele lassen sich von den drastisch formulierten Mahnungen einschüchtern und zahlen.

Die Regierung hat gestern ein Gesetz des Bundesjustizministeriums beschlossen, das das Unterjubeln von Verträgen unmöglich machen soll. Wer in Zukunft im Internet einen Vertrag abschließt, muss auf einen Button (einen virtuellen Knopf) mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ klicken.

Wem eine Rechnung ins Haus flattert, ohne dass er einen solchen Knopf geklickt hat, soll diese getrost wegwerfen können.

Das Gesetz muss noch Bundesrat und Bundestag passieren. Im Herbst entscheidet der Europäische Rat darüber, ob der Button in allen EU-Ländern zur Pflicht wird. Bis dahin gilt: Wer in eine Kostenfalle getappt ist, sollte Widerspruch einlegen. Musterbriefe gibt es bei der Verbraucherzentrale (vz-nrw.de).