Neue Regelung: Komplizierte Versicherungsverträge werden entschlüsst

Die Anbieter sind verpflichtet, der Police ein verständliches Info-Blatt beizufügen.

Düsseldorf. "Bisher erwarben Versicherungskunden meist die Katze im Sack", sagt Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Ab 1. Juli 2008 ändert sich das - dann dürfen Verbraucher mit mehr Transparenz rechnen.

Der Grund dafür ist die neue Info-Verordnung, die das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ergänzt. Sie verpflichtet Versicherungen, vor jedem Abschluss ein Informationsblatt auszuhändigen, das verständlich über die wichtigsten Vertragspunkte informiert: Was ist versichert? Welche Risiken sind abgedeckt? Wann ist wie viel zu bezahlen? Wie verhalte ich mich im Versicherungsfall?

Info-Verordnung für Versicherte: Zudem werden die Kosten transparenter, denn Abschluss- und Vertriebskosten sind nun verbindlich auszuweisen: "Dadurch erfahren Verbraucher vor Vertragsabschluss, was sie die Unterschrift tatsächlich kostet", erklärt Billen. Bislang haben Vermittler dies gern verschwiegen.

Mehr Geld gibt es künftig auch bei Kündigung der Lebensversicherung. Da die Abschlusskosten über 60 Monate verteilt werden, fällt der Rückkaufswert in den ersten Jahren höher aus. Verbessert wurde auch die Beteiligung an den stillen Reserven der Gesellschaften. Sie werden jetzt zur Hälfte in die Überschussbeteiligung einbezogen und erhöhen das Sparergebnis.

Verbraucherschützer sehen dennoch Schwachpunkte. So wäre es besser, die Abschlusskosten über die gesamte Laufzeit zu verteilen. "Dadurch kämen Versicherte rascher in die Sparphase und hätten am Ende mehr auf ihrem Konto", wünscht sich Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV). Auch die Kosten für den Risikoschutz sowie der Sparanteil an der Gesamtprämie bleiben weiterhin im Dunkeln.

Kritik an der neuen VVG-Info-Verordnung kommt auch vom Gesamtverband der deutschen Wirtschaft (GdV). Geschäftsführer Peter Schwark moniert, dass alle Versicherungsbedingungen vorab vorliegen müssen: "Wer drei Angebote einholt, der muss sich auf stapelweise Papier und viel Arbeit einstellen".

Tipp: Wer mit der Informationspolitik des Versicherers oder den ausgewiesenen Vertragskosten nicht einverstanden ist, kann sich an den Versicherungs-Ombudsmann wenden. Der hilft den Betroffenen dann weiter. Tel.: 01804/22 44 24.