Reise: Urlaubsratgeber für Europa

Die Regeln und Bestimmungen sind nicht überall gleich. Deshalb hier die wichtigsten Themen im Überblick.

Brüssel. In der Europäischen Union ist vieles einheitlich geregelt, aber doch nicht alles. Deshalb führen wir das Wichtigste auf, was sie im Urlaub in der EU wissen müssen:

Egal, ob Unfall, Kreislaufkollaps oder Raub: In Notfällen müssen Urlauber überall in der Europäischen Union nur drei Ziffern wählen, um mit Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten verbunden zu sein: 112 - ohne jede Vorwahl. In den meisten EU-Ländern verstehen die Ansprechpartner englisch oder deutsch - aber nicht in allen.

Wer innerhalb der EU reist, darf - von Sondergebieten abgesehen - Waren abgabenfrei mitnehmen, sofern sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind - und wenn der Urlauber das plausibel machen kann. Bei mehr als vier Stangen Zigaretten, mehr als zehn Kilo Röstkaffee oder mehr als zehn Litern Schnaps wird der Zoll misstrauisch.

Mit Euro zahlt man nicht nur in den 16 Euro-Staaten. Monaco, San Marino und der Vatikan haben den Euro ebenfalls als Zahlungsmittel, zudem wird er in Andorra, Montenegro und im Kosovo verwendet. In der Schweiz wird er vielerorts in Hotels und Gaststätten akzeptiert.

Wer in Europa unterwegs ist, hat an den Grenzen freie Fahrt. Mittlerweile sind 22 Länder dem Schengen-Abkommen beigetreten, das Kontrollen an den Übergängen aufhebt. Dazu gehören Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn sowie Island, Norwegen und die Schweiz. Die EU-Mitglieder Zypern, Bulgarien und Rumänien wenden die Schengen-Vorschriften noch nicht vollständig an. Deshalb brauchen Reisende einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Das gilt auch für Großbritannien und Irland.

Sofern Sie in der EU keine abgelegenen Gebiete ansteuern, empfehlen Banker, nicht zu viel Bares mitzunehmen - und stattdessen lieber überschaubare Beträge am Automaten zu ziehen. Denn die Banken dürfen für Abhebungen im EU-Ausland nicht mehr Geld verlangen als im Inland bei einem Fremdinstitut, das nicht zur Hausbank gehört. Zudem kann eine Kreditkarte hilfreich sein.

Die Europäische Krankenversicherungskarte kann sich jeder gesetzlich Versicherte bei seiner Kasse besorgen. Mit ihr kann er sich im Notfall im EU-Ausland behandeln lassen, ohne vorher eine Genehmigung einholen zu müssen. Allerdings eben nur bei akuten Erkrankungen.

Es kann manche Diskussion ersparen, wenn man dem Polizisten den EU-Führerschein in Plastik und Scheckkartenformat vorzeigt. Aber: Notwendig ist das nicht. Der alte "graue Lappen" ist nach wie vor gültig.

Jeder Reisende sollte sich gut über die Regeln in seinem Urlaubsland informieren. So ist zum Beispiel in Kroatien, Rumänien oder Ungarn ein Glas Wein zum Essen tabu; hier gilt die 0,0-Promille-Grenze. Handy am Steuer ist in fast allen Ländern inzwischen verboten. Wer beim Telefonieren erwischt wird, für den kann es unter Umständen sehr teuer werden. In Belgien sind mindestens 150 Euro Strafe fällig, in Ungarn sogar 330 Euro. In Finnland, Dänemark oder Kroatien müssen Autofahrer auch tagsüber das Licht anschalten. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls ist in Österreich, Portugal, Italien eine Warnweste Pflicht, sobald der Fahrer aus dem Wagen steigt.

Wer mit seinem Hund oder seiner Katze innerhalb der Europäischen Union auf Reisen geht, muss einen "Reisepass" mit einer gültigen Tollwut-Impfbescheinigung für seinen Vierbeiner mit sich führen und dafür sorgen, dass sein Tier gekennzeichnet ist. Bis zum 30. Juni 2010 wollen Irland, Malta, Schweden und Großbritannien zusätzlich einen Wirksamkeitsnachweis der Tollwutimpfung sehen.

Außerdem ist bei Reisen nach Finnland und Schweden eine Bandwurm-Behandlung erforderlich; Irland, Malta und Großbritannien verlangen zudem zusätzlich noch eine Zecken-Behandlung. für das Haustier.