So retten Sie Ihre Urlaubstage
Welche Möglichkeiten es beim Streit mit dem Arbeitgeber gibt, damit freie Tage nicht verfallen.
Köln. Um das Thema Urlaub streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer wieder vor Gericht. Erst am vergangenen Dienstag sollte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über einen Streit entscheiden, der dann allerdings vorab mit einem Vergleich endete. Es dürfte jedoch nicht der letzte Fall zu diesem Thema gewesen sein. Die Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür beantwortet die wichtigsten Fragen und Antworten hierzu:
Jedem Arbeitnehmer stehen pro Kalenderjahr 24 Tage Urlaub zu — vorausgesetzt, sie arbeiten an sechs Tagen in der Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche reduziert sich der gesetzliche Urlaubsanspruch auf 20 Tage, erklärt Oberthür. Arbeitnehmer in Teilzeit bekommen weniger Urlaub — er berechnet sich anteilig danach, wie viele Stunden sie pro Woche im Einsatz sind.
Arbeitnehmer dürfen den Urlaub in das folgende Jahr ausnahmsweise mitnehmen, erklärt Oberthür. Das geht aber nur, wenn Mitarbeiter ihn aus betrieblichen oder persönlichen Gründen im laufenden Jahr nicht nehmen können. Das kann etwa sein, weil im Betrieb wegen eines besonders großen Auftrags außergewöhnlich viel zu tun ist. Den übertragenen Urlaub müssen Angestellte aber spätestens bis Ende März des nächsten Jahres verbrauchen, wie das Bundesurlaubsgesetz vorsieht. Zum Beispiel müssen Urlaubsansprüche aus 2013 spätestens bis zum 31. März 2014 genommen werden. Machen Arbeitnehmer das nicht, verfallen die Urlaubstage.
Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme: Sie greift, wenn ein Arbeitnehmer seine Urlaubstage nicht nehmen kann, weil er länger schwer erkrankt ist. In diesem Fall muss er seine Urlaubstage erst bis zum 31. März des übernächsten Jahres einlösen. So kann er Urlaubsansprüche aus 2012 in diesem Fall bis zum 31. März 2014 geltend machen.
Mitarbeiter sollten die Krankheit sofort dem Arbeitgeber melden und ein ärztliches Attest nachreichen. Dieses muss spätestens am vierten Krankheitstag beim Arbeitgeber vorliegen. Denn wer krankgeschrieben ist, kann vom Gesetz her keinen Urlaub nehmen, erklärt Oberthür. Stattdessen bekommen Arbeitnehmer die Urlaubstage gutgeschrieben und dürfen sie später erneut nehmen.
Meist nicht viel, erklärt Oberthür. Bei der Urlaubsplanung müsse der Arbeitgeber zwar die Wünsche seiner Mitarbeiter berücksichtigen. Doch letztendlich bestimmt der Arbeitgeber, wer zu welchem Zeitpunkt in den Urlaub geht. Stehen dringende betriebliche Gründe oder die Bedürfnisse anderer Arbeitnehmer dem Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers entgegen, kann er sich darüber hinwegsetzen und den Arbeitnehmer auf einen anderen Zeitraum verweisen.