Urteil: Sprachkenntnisse können Prüfungsergebnis beeinflussen
Kassel (dpa) - Kandidaten mit schlechten Sprachkenntnissen können durch eine Prüfung fallen, wenn sie deshalb ihre fachlichen Qualifikationen nur mangelhaft nachweisen können. Das entschied das Verwaltungsgericht Kassel.
Die sprachlichen Fähigkeiten in einer Prüfung müssen losgelöst von den fachlichen Kenntnissen beurteilt werden. So begründete das Verwaltungsgericht Kassel ihr Urteil. Ein Kandidat, der die Sprache nicht angemessen beherrscht, kann deshalb durch eine Prüfung fallen, hieß es in der am Mittwoch (7. August) veröffentlichten Entscheidung (Az: 3 K 1407/11.KS).
Geklagt hatte ein angehender Lehrer aus Kasachstan, der wegen sprachlicher Mängel zweimal eine Physikklausur nicht bestanden hatte. Damit galt seine Lehramtsprüfung insgesamt als nicht bestanden. Der Kläger argumentierte, seine fachlichen Kenntnisse seien gut genug. Das Gericht sieht das laut Mitteilung anders: Eine Prüfungsklausur müsse „immer hohe sprachliche Standards erfüllen“.