Ausgesetztes Tier nicht anfassen und Polizei rufen

Berlin (dpa/tmn) - Zur Urlaubszeit bleiben Haustiere oft auf der Strecke. Mancher Halter weiß partout nicht, wohin mit dem Tier - und setzt es aus. Wer so ein Tier findet, sollte es keinesfalls anfassen, rät Birgitt Thiesmann vom Tierschutzverein Vier Pfoten.

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Ausgesetzte Hunde zum Beispiel schnappen manchmal aus Unsicherheit zu, warnt die Expertin. Schließlich befinden sich die Tiere dann in einer Ausnahmesituation. Bei Hitze kann der Finder dem Tier unter ruhigem Einreden und mit genügend Abstand eine Schale Wasser bringen. In jedem Fall sollte er die Polizei anrufen oder sich direkt an ein nahe gelegenes Tierheim wenden.

Ein Recht, das Tier zu behalten, hat der Finder erst mal nicht. „Wenn jemand beim Gassi gehen einen Schlaganfall erleidet und drei Monate im Krankenhaus verbringt, hat er immer noch Anspruch auf den verloren gegangenen Hund“, sagt Ursula Bauer von der Aktion Tier.

Grundsätzlich gelten ausgesetzte Tiere als Fundstücke und müssen bei der Polizei gemeldet werden. Der Besitzer hat bis zu sechs Monate nach dem Fund das Recht, das Tier zurückzubekommen.