Bei Hundestreit können beide Halter haften
München (dpa/tmn) - Geraten zwei Hunde aneinander, haften mitunter auch beide Besitzer. Bei der Berechnung eines Schmerzensgeldes ist dann laut einem Urteil die Gefahr, die von beiden Hunden ausgeht, zu berücksichtigen.
In dem verhandelten Fall vor dem Amtsgericht München (Aktenzeichen: 261 C 32374/10) waren die Hunde zweier Frauen aneinandergeraten. Im Verlauf der Auseinandersetzung wurde eine der beiden Halterinnen gebissen. Diese verlangte daraufhin Schmerzensgeld von der anderen Hundehalterin. Deren Haftpflichtversicherung bezahlte 750 Euro. Die gebissene Frau verlangte jedoch vor Gericht weitere 2250 Euro.
Die Richter gaben der Klage teilweise statt, wie die Deutsche Anwaltsauskunft berichtet. Insgesamt sprachen sie der Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro zu. Zwar wären 2500 Euro Schmerzensgeld angemessen, befanden die Juristen. Allerdings müsse auch die Gefahr durch den Hund der Klägerin berücksichtigt werden - zumal die Aggression auch von ihrem Tier ausgegangen war.