Bissige Hunde müssen Maulkorb tragen

Trier (dpa/tmn) - Bissige Hunde müssen einen Maulkorb tragen und angeleint werden. Das gilt auch, wenn die betreffende Rasse offiziell nicht als gefährlich eingestuft wurde, erklärt der Deutsche Anwaltverein.

Für bissige Hunde sind Maulkorb und Leine Pflicht. Diese Maßnahmen dienten dem Schutz Dritter und seien daher nicht unverhältnismäßig, befand das Verwaltungsgericht Trier (Az.: 1 L 593/13.TR). Das betrifft auch Rassen, die offiziell nicht als gefährlich eingestuft wurden. Das teilt der Deutsche Anwaltverein mit.

In dem Fall hatte ein nicht angeleinter Schäferhundmischling zwei Personen auf der Straße gebissen. Die Gemeinde wies den Halter an, den Hund nur noch angeleint und außerdem innerorts mit Maulkorb auszuführen. Der Mann war aber der Meinung, diese Maßnahmen seien unverhältnismäßig. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um einen der Rasse nach gefährlichen Hund handele. Allerdings regiere der Hund bei Unterschreiten einer bestimmten Distanz mit Körperkontakt hochsensibel, was meist zu unvorhergesehenem aggressiven Verhalten führe.

Das Gericht bestätigte daher die Entscheidung der Gemeinde. Weil das Tier zwei Personen gebissen habe, sei es als „gefährlicher Hund“ im Sinne des Gesetzes einzustufen. In einem solchen Fall müssten grundsätzlich Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Die angeordneten Maßnahmen seien auch nicht unverhältnismäßig. Zur Verhinderung von Beißgefahren sei ein Leinenzwang alleine nur bedingt geeignet, da auch der angeleinte Hund zubeißen oder sich losreißen könne.