Nach Versicherung fragen Gassigehen mit Nachbarshund birgt Haftungsrisiken
Berlin (dpa/tmn) - Auch wer nur für ein paar Stunden auf den Hund anderer aufpasst, kann Haftungsrisiken ausgesetzt sein. Es ist aber möglich, über die extra Haftpflichtversicherung für Tierhalter des Hundebesitzers mitversichert zu sein, erläutert der Bund der Versicherten.
Er rät, zu klären, ob eine Mitversicherung besteht, bevor man das Tier übernimmt. Ausgenommen von der Haftung ist man, wenn man bei der Führung der Aufsicht nicht fahrlässig gehandelt hat.
Richten Haustiere Schäden an, kommt eigentlich der Tierhalter dafür auf. Haftpflichtversicherungen für die Halter sind laut dem Bund der Versicherten in einigen Bundesländern und Kommunen sogar Pflicht. Sie gelten etwa für Hunde oder Pferde. Kleintiere wie Katzen sind über die Privathaftpflicht mitversichert.