Selbstbeteiligung einplanen Darauf müssen Halter bei Tier-Krankenversicherungen achten

Düsseldorf (dpa/tmn) - Arztbesuche sind für Tierhalter völlig normal, ob zur Impfung oder für Vorsorgeuntersuchungen. Doch auch wenn das Tier krank wird oder vielleicht einen Unfall hat, muss man zum Tierarzt.

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Und das kann ins Geld gehen.

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Tierärzte rechnen nach ihrer Gebührenordnung (GOT) ab und können den ein- bis dreifachen Satz veranschlagen. So kann die reine Kastration einer weiblichen Katze zwischen 58 und 173 Euro kosten. Dazu kommen die Kosten für die allgemeine Untersuchung (zwischen 9 und 27 Euro), die Narkose (19 bis 58 Euro), Materialien wie ein Verband sowie die Mehrwertsteuer.

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Versicherungen versprechen Abhilfe und bieten Operations- oder Vollkostenschutz an. Die OP-Versicherung deckt kostspielige chirurgische Eingriffe ab, die Vollversicherung übernimmt darüber hinaus auch Heilbehandlungen und teilweise Vorsorgemaßnahmen. Je größer das Tier, je eher ist eine Krankenversicherung tatsächlich sinnvoll, sagt Philipp Opfermann von der VerbraucherzentraleNordrhein-Westfalen in Düsseldorf. „Meist lohnt sich viel mehr die OP-Variante als der vermeintliche Rundumschutz.“

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Wichtig ist vor allem, das Kleingedruckte zu lesen, also die Versicherungsbedingungen. Hier werden die Verhaltenspflichten des Halters geregelt und festgehalten, welche Krankheiten von vornherein nicht abgedeckt sind. „Die Hüftgelenksdysplasie, also die Fehlstellung bei Hunden, wird beispielsweise oft ausgeschlossen.“

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„Beim Abschluss des Vertrages muss das Tier in der Regel gesund sein“, sagt Romy Philipp von der Stiftung Warentest. Sie hat acht Operationskosten- und zehn Krankenvollversicherungstarife untersucht. Laut Philipp müssen die zu versichernden Tiere meist zwischen zwei und drei Monaten alt sein. Einige Tarife versichern ohne Höchstalter, bei anderen liegt es zwischen vier und neun Jahren.

Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale raten Haltern, eine Selbstbeteiligung einzukalkulieren. „Absolute Selbstbehalte können sinnvoll sein. Prozentuale Selbstbehalte ohne Höchstgrenze sind schwerer kalkulierbar und können teuer werden“, sagt Opfermann.

Wie die Stiftung Warentest ermittelt hat, ist bei beiden Versicherungsarten eine Selbstbeteiligung von meist 20 Prozent an der Rechnung üblich. „Finanzielle Rücklagen für den Fall der Fälle sollten daher unbedingt vorhanden sein“, rät Opfermann.

Einen Tarif uneingeschränkt empfehlen kann Philipp nach ihrer Recherche nicht. Sollten sich Tierfreunde für eine Versicherung entscheiden, rät sie, auf eine genügend hohe Deckung zu achten. Und: „Man sollte sich darüber im Klaren sein, bis zu welchem GOT-Satz die Anbieter die Kosten erstatten.“ Zahlt eine Versicherung bis zum dreifachen Satz, ist der Kunde auf der sicheren Seite.

Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass Tierhalter trotz Versicherung auf ihren Kosten sitzen bleiben können. „Hilfreicher kann es sein, regelmäßig etwas Geld auf die Seite zu legen und die Kosten dann aus eigener Tasche zu bezahlen“, sagt Pressesprecherin Lea Schmitz.

„Fakt ist: Genau das tut keiner“, widerspricht Astrid Behr, Sprecherin des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte. Der Verband empfiehlt daher, sich vorher abzusichern.