Es gebe Anzeichen, „dass auch in Deutschland Kolonien herrenloser, verwilderter Katzen zunehmen“. Das Problem sei regional unterschiedlich groß, deshalb müssten die einzelnen Bundesländer entscheiden, ob es zu entsprechenden Schritten kommt.
In das Tierschutzgesetz sei eine Verordnungsermächtigung für die Landesregierungen eingefügt worden. Wenn davon Gebrauch gemacht werde, entspreche die Regelung „de facto einer Kastrationspflicht für Haus- und Hofkatzen mit Freigang“.