Hund wird fremdbetreut: Halter haften nicht für alle Schäden
Hamburg (dp/tmn) - Dogsitter kommen immer mehr in Mode. Gut zu wissen für alle Herrchen: Macht ihr Tier etwas kaputt, haften sie nicht immer - manche Schäden muss der Hundebetreuer hinnehmen.
Beißt der Hund das Sofa des Tiersitters kaputt oder ruiniert er den Teppich, haftet nicht immer der Besitzer. Denn Dogsitter müssen bestimmte Schäden in Kauf nehmen, wenn sie mit dem Besitzer einen Betreuungsvertrag schließen. Das berichtet die Zeitschrift „Dogs“ (Ausgabe 01/2014).
Zu den hundetypischen Beschädigungen gehören demnach zerstörte Gegenstände. Viele professionelle Tierpensionen oder Tagesbetreuer haben deshalb eine Betriebshaftpflichtversicherung, die in Schadensfällen einspringt. Manche Betreuer verlangen aber auch, dass der Hundebesitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließt, die für Schäden aufkommt.