OVG: Hundegebell im Zwinger sonntags verboten
Lüneburg (dpa) - Wer Hunde draußen in einem Zwinger hält, muss zusehen, dass ihr Gebell nicht unzumutbar die Nachbarschaft stört. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen. Im Extremfall müssen die Hunde nachts in ein Gebäude.
Stört das Gebell von Hunden in einem Zwinger permanent die Ruhezeiten, können die Halter verpflichtet werden, die Vierbeiner des Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen in einem geschlossenen Gebäude unterzubringen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden.
„Es ging in dem Verfahren um einen Einzelfall der Zwingerhaltung von bis zu sechs Hunden in einem Wohngebiet, auch im Rahmen einer Hundebetreuung“, sagte ein OVG-Sprecher. Einem entsprechenden Bescheid der Gemeinde Neu Wulmstorf im Landkreis Harburg seien erfolglose Verständigungsversuche vorausgegangen.
Über eine Klage des Mannes gegen den Bescheid habe das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden, betonte der Sprecher. In dem aktuellen Beschluss des OVG sei es nur um einen Antrag des Hundehalters auf vorläufigen Rechtsschutz gegangen, der damit die Wirkung des Bescheids verzögern wollte. (Az.: 11 ME 148/13, Beschluss vom 5. Juli 1013)
Der Besitzer des Zwingers argumentiert, dass Hundegebell gerade in einem ländlichen Gebiet ortsüblich und zu akzeptieren sei. Nachbarn hatten sich immer wieder beschwert. Die Belästigungen hätten das übliche und zumutbare Maß überstiegen, befand auch der 11. OVG-Senat.