Sorgerechtsstreit um Hund - Tier nicht einfach mitnehmen

Stuttgart (dpa/tmn) - Nach einer Trennung kann auch der Hund zum Ziel eines Sorgerechtsstreits werden. Keiner der Partner darf das Tier einfach mitnehmen und so dem anderen entziehen.

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Können sich Ehepartner nach der Trennung nicht einigen, bei wem der gemeinsam gehaltene Hund bleiben soll, darf einer der beiden das Tier nicht einfach mitnehmen und dem anderen längere Zeit vorenthalten. Daraus kann sich ein regelrechter Sorgerechtsstreit entwickeln, obwohl Tiere rechtlich gesehen Gegenstände sind. Das zeigt ein Prozess am Oberlandesgericht Stuttgart, auf den die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az.: 18 UF 62/14).

In dem Fall stritt ein Ehepaar nach der Trennung um eine Malteserhündin. Beide Partner erhoben jeweils mit der Begründung Anspruch auf sie, sich hauptsächlich um das Tier gekümmert zu haben. Der Mann hatte die Hündin am Tag des Auszugs der Frau weggebracht, um zu verhindern, dass sie das Tier bekommt. Sie hielt das für nicht rechtens und machte außerdem geltend, dass sie für die meisten Kosten aufgekommen war. In der ersten Instanz regte das Gericht an, dass sich beide Ex-Partner im wöchentlichen Wechsel um die Hündin kümmern. Das wollte der Mann nicht.

Dass daraufhin die Frau das Tier bekommen sollte, passte ihm auch nicht. Seine Beschwerde dagegen war aber erfolglos. Die zweite Instanz begründete das damit, dass die Hündin offenbar gemeinsames Eigentum sei. Der Mann habe sie der Frau aber länger vorenthalten und sie über wesentliche Dinge nicht informiert. Sie dagegen respektiere das Miteigentum ihres Ex-Partners an der Hündin und hätte auch eine abwechselnde Betreuung akzeptiert.