Hochansteckender Erreger H5N8 Vogelgrippe zwingt Hunde und Katzen an die Leine
Schwerin (dpa) - Katzen und Hunde sind in Mecklenburg-Vorpommern wegen der Geflügelpest derzeit in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. In den 19 Sperrbezirken des Landes dürfen sie nicht mehr unangeleint im Freien umherlaufen, teilte das Agrarministerium mit.
Das regele die Geflügelpest-Verordnung des Bundes. Bei Verstößen drohten Bußgeldverfahren, hieß es bei den Landkreisen. Zusätzlich gebe es Beobachtungsgebiete, in denen die örtlichen Veterinärbehörden entscheiden dürften, ob die Vierbeiner an die Leine müssen. Anders als manche Tierhalter befürchten, dürfen Katzen und Hunde die in Verbotszonen freilaufend gesehen werden, nicht einfach von Jägern erschossen werden. Das Verbot sei daher schwer durchzusetzen, hieß es aus dem Ministerium.
Das Verbot zielt laut Ministerium darauf ab, dass die Vierbeiner den Vogelgrippe-Erreger nicht verbreiten, etwa weil der Kot infizierter Tiere an den Pfoten oder im Fell haftet oder weil sie sich an toten Vögeln zu schaffen machten. Sperrbezirke gelten für 21 Tage, wenn es keine neuen Seuchenfälle gibt, Beobachtungsgebiete für 15 Tage.