Welche Angaben auf die Tierarztrechnung gehören
Berlin (dpa/tmn) - Tierärzte sind nicht prinzipiell dazu verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Halter können aber von ihrem Arzt verlangen, dass er die Rechnung aufgliedert und Angaben zu den verabreichten Medikamenten macht.
Die Tierarztrechnung sollte Positionen wie Datum, behandelte Tierart, eine Diagnose, Leistungen sowie den Rechnungsbetrag samt Umsatzsteuer enthalten. Darauf weist Sabine Merz von der Bundestierärztekammer (BTK) in Berlin hin.
Halter können die Rechnung überprüfen, indem sie einen Blick in die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) werfen. Sie ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, kann in Bibliotheken eingesehen oder im Internet abgerufen werden. Gibt es Fragen zur Rechnung, sollten sich Halter vom Tierarzt möglichst sofort die Behandlungsschritte und die in Rechnung gestellten Beträge erklären lassen.
Sind seine Erläuterungen nicht nachzuvollziehen oder scheint die Behandlung zu teuer, sollten Halter die zuständige Landestierärztekammer um Unterstützung bitten. Sie könne eine Schlichtungsstelle vermitteln, erläutert Merz in der Zeitschrift „Dogs“.