Ratgeber Urlaub in der Schweiz: Das müssen Touris aus Deutschland beachten
Die Schweiz ist nicht nur für ihre traumhaften Berge bekannt, sondern auch für köstlichen Käse und Schokolade. Anders als Italien, Spanien und andere beliebte Urlaubsländer ist die Schweiz aber kein Teil der EU.
Was das für Urlaubsreisende bedeutet und wie es trotzdem möglich ist, Ferien in der Schweiz zu machen, wird nachfolgend genauer beleuchtet.
Autobahn darf nur mit Vignette befahren werden
Um als Tourist die Schweizer Autobahnen mit dem Auto, Wohnwagen, Lieferwagen oder Motorrad zu nutzen, braucht es eine Vignette. Heute muss dafür kein Aufkleber mehr genutzt werden, die praktische digitale Vignette für die Schweiz wird direkt online erworben. Wer mit einem Schwerfahrzeug auf Schweizer Autobahnen unterwegs ist (über 3,5 Tonnen), muss keine Vignette kaufen. Hier wird die Schwerverkehrsabgabe an den Staat bezahlt.
Die Autobahnvignette ist für Touristen einmalig für 49,90 CHF erhältlich. Für das Jahr 2024 läuft die Gültigkeit von 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2025. In der Schweiz gibt es, anders als in Österreich, keine Tages-, oder Monatsvignetten, die Fahrerlaubnis gilt immer für ein ganzes Jahr. Wer ohne Vignette auf der Straße unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200 CHF rechnen. Hinzu kommt, dass beim Erwischtwerden eine Vignette erworben werden muss!
Wichtig zu wissen: Es ist nicht erlaubt, die Vignette eines anderen Autos auf dem eigenen Fahrzeug weiterzuverwenden. Sobald eine Klebevignette einmal geklebt wurde, darf sie nicht mehr entfernt werden. Eine Vignette ist immer für ein Kennzeichnen reserviert und fest daran gebunden. Ein Vignetten-Tausch mit anderen PKW Fahrern ist nicht möglich. Touristen dürfen ihre Fahrerlaubnis für die Autobahn somit nicht an Freunde, Bekannte oder andere Dritte weitergeben.
Hinweis für die Tunnelnutzung: Beim Passieren des Munt-La-Schera Tunnels und des großen Sankt Bernhard Tunnels fallen unabhängig von der Vignette Gebühren an, die beim Passieren zu entrichten sind.
Einreise in die Schweiz aus Deutschland
Obwohl die Schweiz nicht zur EU gehört, ist sie teil des Schengen Raumes. Für die Einreise benötigen Touristen lediglich einen Reisepass oder einen deutschen Personalausweis. Auch ein vorläufiger Reisepass wird akzeptiert. Für deutsche Staatsangehörige wird kein Visum erforderlich und wer einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzt, darf ebenfalls bis zu 90 Tage in die Schweiz einreisen.
Wer länger als 90 Tage im Land bleiben möchte, benötigt eine spezielle Bewilligung des Migrationsamtes. Solche Daueraufenthalte sind für Urlauber eher ungewöhnlich, sondern richten sich an Personen, die kurz- oder langfristig einen Job in der Schweiz angenommen haben.
Krankenversicherung beim Urlaub in der Schweiz
Mit der EU-Krankenversicherungskarte sind Touristen innerhalb Europas krankenversichert. In vielen Familien ist der generelle Versicherungsschutz von großer Bedeutung und so stellt sich natürlich die Frage, was bei einem Erkrankungsfall im Urlaub passiert.
Da die Schweiz kein Teil der EU ist, musste das Land ein Sozialversicherungsabkommen mit der EU abschließen. Das hat dazu geführt, dass Bürger aus Deutschland mit EU-Krankenversicherungskarte auch in der Schweiz medizinische Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Bei Personen mit privater Krankenversicherung macht es Sinn, vor der Abreise einen zusätzlichen Auslandstarif zu buchen.