Stiftung Warentest Auslandsreise-Krankenversicherungen haben sich verbessert

Berlin (dpa/tmn) - Auslandsreise-Krankenversicherungen bieten heute tendenziell bessere Policen als vor zwei Jahren. Viele Versicherer haben ihren Leistungsumfang ausgeweitet - zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest, die im Juni 2015 und nun erneut Tarife überprüft hat.

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Insgesamt erhielten diesmal 39 Angebote die Note „sehr gut“, heißt es in der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 4/2017). Dabei hat die Stiftung Warentest nach eigenen Angaben aktuell noch strenger bewertet als 2015, zum Beispiel beim Rücktransport eines Erkrankten nach Deutschland. Die Experten empfehlen, nicht nur den medizinisch notwendigen, sondern auch den medizinischen sinnvollen Transport zurück nach Deutschland absichern zu lassen.

Sehr guten Schutz für Einzelpersonen gibt es laut Stiftung Warentest bereits für 9,90 Euro pro Jahr. Bei Familien sind es 19,80 Euro im Jahr. Diese Beiträge verlangen die Testsieger DKV (ReiseMed Tarif RD) und Ergo Direkt (Tarif RD).

Chronisch Kranke müssen bei den Tarifbestimmungen der Versicherungen besonders genau hinschauen: Kosten für Erkrankungen und Schübe auf Reisen, die auf eine Vorerkrankung zurückzuführen sind, werden nach Angaben der Stiftung Warentest in der Regel nicht übernommen. Die Policen sollten aber zumindest dann schützen, wenn der Versicherte schon Monate vor der Reise keine Probleme hatte. Manche Angebote garantieren das jedoch nicht. Hilfreich sei, wenn Betroffene ihre Reisefähigkeit mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können.

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung lohnt sich für Reisen außerhalb Deutschlands. Jahresverträge gibt es für Urlaubsreisen von sechs bis acht Wochen. Man kann diese auch lange nach der Buchung und in der Regel bis einen Tag vor der Abreise abschließen. Daher rät die Stiftung von Versicherungspaketen auf Reiseportalen, die gleich bei der Buchung abgeschlossen werden sollen, eher ab. Die gesetzliche Krankenversicherung schützt auf Auslandsreisen meist nicht ausreichend - sie kommt zum Beispiel nicht für Rücktransporte auf.