Fahrrad-Urlaub: Transportregeln in Zügen und Bussen
Berlin (dpa/tmn) - Wunderbare Natur und ein ausgedehntes Streckennetz: Fahrradurlaub in Deutschland ist einfach und schön. Wer mit Bahn und Bus in die Ferien aufbricht, sollte die Regeln für die Mitnahme von Fahrrädern kennen.
Die hat der ökologische Verkehrsclub VCD zusammengestellt.
Regionalbahn: Die Mitnahme von Fahrrädern ist generell möglich, je nach Bundesland gelten aber unterschiedliche Regeln. In manchen Regionen ist der Transport kostenlos, in manchen nur zu bestimmten Uhrzeiten und anderswo gar nicht. Muss der Urlauber zahlen, lohnt sich die bundesweit gültige Fahrradtageskarte. Sie kostet fünf Euro. In Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es landesweit gültige Fahrradtickets. Wichtig: Wer einen Fahrradanhänger mitnimmt, muss noch ein zweites Ticket kaufen.
Fernzug: Die Mitnahme des Fahrrads im ICE ist nicht möglich. Der Radurlauber kann nur die Intercity-, Eurocity- und Nachtzüge nutzen. Dafür braucht er eine Fahrradkarte, die online oder am Schalter verkauft wird. Der Preis liegt für eine einfache Fahrt in Deutschland bei neun Euro ohne Bahncard oder sechs Euro mit Bahncard. Ausnahmen gelten für spezielle Radtypen wie Tandems und Liegeräder: Sie können nicht in allen Zügen transportiert und müssen vor der Reise angemeldet werden. Wer über die Grenze fährt, braucht eine internationale Fahrradkarte für zehn Euro.
Fernbus: Viele Fernbusanbieter nehmen Fahrräder mit, in der Regel kostet das einen kleinen Betrag. Die Option Radmitnahme wird bei der Buchung im Internet mitausgewählt. In jedem Fall sollten sich Reisende aber vorab informieren, ob der Anbieter auch Räder transportiert und wenn ja, auf welchen Strecken.