Strenge Einfuhrregeln Für Medikamente Arzt-Bescheinigung mit auf Reise nehmen

Bonn (dpa/tmn) - Wer ins Ausland reisen will und auf Medikamente angewiesen ist, muss einige Dinge beachten. Arzneimittel zum persönlichen Gebrauch dürfen Reisende laut Zoll uneingeschränkt aus Deutschland ausführen.

Foto: dpa

Schwieriger ist die Einfuhr in das Zielland.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, vorsorglich eine aktuelle Bescheinigung des Hausarztes in englischer Sprache mitzuführen. Aus dieser sollte die besondere Situation des Patienten hervorgehen. Betroffene sollten sich zusätzlich bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Landes informieren, welche Voraussetzungen für die Einfuhr der jeweiligen Medikamente erfüllt sein müssen.

Streng geregelt ist das Reisen mit Betäubungsmitteln wie etwa Morphin. Bis zu einem Aufenthalt von 30 Tagen innerhalb der Staaten des Schengener Abkommens muss der behandelnde Arzt eine hierfür vorgesehene Bescheinigung ausstellen, die von der zuständigen Gesundheitsbehörde zu beglaubigen ist. Außerhalb des Schengen-Raumes ist die Einfuhr von Betäubungsmitteln nicht einheitlich geregelt und muss gesondert erfragt werden.