Hausratversicherung greift im Campingurlaub nicht ohne weiteres

Düsseldorf (dpa/tmn) - Eine Hausratversicherung greift in der Regel auch im Urlaub. So sind mitgeführte Gegenstände zum Beispiel im Hotel im Rahmen der Außenversicherung geschützt. Im Campingurlaub sieht es dagegen anders aus.

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Für Hausrat im Wohnmobil greift die Versicherung nicht ohne weiteres. Hier ist häufig ein zusätzlicher Baustein nötig, um die Dinge gegen die Folgen von Einbruchdiebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel zu schützen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Im Zelt sind mitgeführte Gegenstände meist nicht versichert. Der Grund: Zelte sind für jedermann leicht zugänglich.

Wer sichergehen will, dass sein Hausrat im Caravan oder dem Wohnwagen versichert ist, kann eine spezielle Police abschließen, erklären die Verbraucherschützer. Viele Versicherungen bieten eigene sogenannte Wohnwageninhaltversicherungen an. Hier ist der Leistungsumfang größer.