Im Flugzeug: Wer am Notausgang sitzen darf

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Plätze am Notausgang im Flugzeug bieten mehr Beinfreiheit. Wer einen solchen Sitz im Vorhinein reserviert, muss in der Regel eine Gebühr zahlen. Mancher Fluggast wird beim Check-in am Schalter auf den begehrten Platz gesetzt - kostenlos.

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Aber darf überhaupt jeder Fluggast auf einem Platz am Notausgang sitzen? Nein, es gibt Einschränkungen. Bei Lufthansa zum Beispiel gelten folgende Bestimmungen: Der Fluggast muss mindestens 16 Jahre alt sein und in der Lage sein, der Crew bei einem Notfall zu assistieren. Er darf daher nicht körperlich eingeschränkt sein oder mit einem Passagier reisen, der seinerseits Hilfe braucht. Er muss die Anweisungen der Crew verstehen und Deutsch oder Englisch sprechen. Und er darf nicht mit einem Haustier im Handgepäck reisen. Wer den Sitz bei Lufthansa online bucht, muss bestätigen, dass er diese Voraussetzungen erfüllt.

„Sie können zwar falsche Angaben machen, aber dann ist es den Flugbegleitern vorbehalten, Ihnen einen anderen Platz im Flugzeug zuzuweisen“, erklärt Sandra Kraft, Sprecherin von Lufthansa. Und Air Berlin stellt klar: Wer am Notausgang sitzt, muss auch in der Lage sein, im Ernstfall die Notausgangtür zu öffnen. Werden nicht alle Plätze an den Notausgängen vorher verkauft, achten die Mitarbeiter der Airline am Flughafen bei der Zuweisung der Sitze darauf, dass die Fluggäste mit Notausgangsitz die Voraussetzungen erfüllen.