Internationale Flüge - Welche Handgepäckregeln gelten?

Potsdam (dpa/tmn) - Schuhe ausziehen, Gürtel ablegen, Rucksack öffnen - Sicherheitskontrollen am Flughafen können lästig sein. Die USA wollen ihre Regelungen für Handgepäck ab April ändern. Für manche Fluggäste macht das aber alles nur noch komplizierter.

Was für den Flug mit ins Handgepäck darf, ist international nicht einheitlich geregelt. In der Praxis handhaben die Flughäfen es so, dass immer die im Abflugland geltende Regel beim Einchecken angewandt wird, sagt Hauke Blohm, der bei der Bundespolizei in Potsdam für Luftsicherheit zuständig ist. „Denn Sie müssen ja bei der Landung nicht noch einmal durch die Sicherheitskontrolle.“

Ob Passagiere bei einer Zwischenlandung noch einmal durch die Gepäckkontrolle gehen und möglicherweise Gegenstände abgeben müssen, die noch am Abflughafen erlaubt waren, ist von Land zu Land unterschiedlich. Für Flüge aus den USA mit Zwischenstopp in Deutschland gelte die sogenannte „One Stop Security“-Regel: Das Bodenpersonal kontrolliert die Umsteigenden nicht noch einmal. In Frankreich müssten sie dagegen erneut durch die Kontrolle. Bei Flügen beispielsweise aus Argentinien mit Zwischenlandung in einem EU-Land sei es deshalb immer wieder zu Problemen gekommen.

Flüge aus den USA mit Zwischenstopp in der EU seien dagegen bislang eher unproblematisch gewesen, sagt Blohm. Denn die Regelungen für Handgepäck unterschieden sich kaum. Ab April will die US-amerikanische Flugsicherung TSA die Regeln allerdings lockern: Passagiere dürfen dann Messer mit an Bord nehmen, deren Klinge nicht einrasten kann oder fixiert ist und die kürzer als sechs Zentimeter sowie schmaler als 1,3 Zentimeter ist. Außerdem darf der Griff nicht ergonomisch geformt sein - so lauten auch die Regeln in der EU.

Probleme könnte es aber mit Sportgeräten geben. Baseballschläger sind in der EU grundsätzlich nicht im Handgepäck erlaubt. Die USA gestatten künftig aber Sportgeräte, etwa bis zu zwei Golfschläger, Skistöcke oder Billardqueues und Baseballschläger bis zu 60 Zentimeter Länge und 680 Gramm Gewicht. Das würde bedeuten, dass Passagiere, die in den USA starten und in Deutschland zwischenlanden, von dort aus theoretisch auch mit einem Baseballschläger im Handgepäck weiterfliegen dürften.

Die deutschen Zuständigen planen laut Blohm daher bald Gespräche mit den USA. „Wir haben sehr, sehr engen Kontakt zu denen“, sagt Blohm. Das Ergebnis der Gespräche wird seiner Ansicht nach aber keine erneute Änderung der US-Regelung zur Folge haben. Vermutlich verständigen sich die beiden Behörden darauf, dass Reisende aus den USA in die EU am Abflughafen darauf hingewiesen werden, dass sie Baseballschläger besser nicht mit ins Handgepäck nehmen.