Nach GTI-Pleite: Kein Schadenersatz für Urlauber
Düsseldorf (dpa) - Nach der Pleite des Reiseveranstalters GTI müssen sich viele Kunden gedulden. Erst wenn die Insolvenz festgestellt ist, tritt die Versicherung ein. Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden gibt es nicht.
Von der GTI-Pleite betroffene Urlauber haben keinen Anspruch auf Schadenersatz. Können sie zum Beispiel ihre Rückreise nicht wie geplant antreten und verpassen deshalb zu Hause einen wichtigen Geschäftstermin, gehen sie leer aus. Das erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Der Insolvenzversicherer zahle in so einem Fall nicht. Auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden gebe es nicht.
Der Insolvenzversicherer springt lediglich für eventuelle zusätzliche Kosten für Hotelunterbringung am Urlaubsort und Rücktransport ein. Grundsätzlich sind über ihn auch Kunden abgesichert, die für die Zeit nach der Insolvenz eine Reise gebucht haben. Fällt diese aus, wird der Reisepreis erstattet.
GTI-Kunden müssen in diesem Punkt allerdings eine Hängepartie befürchten. Denn das zuständige Gericht hat den Insolvenzantrag des Veranstalters beanstandet. Und der Versicherer kann nach eigenen Angaben erst aktiv werden, wenn die Einwände des Gerichts ausgeräumt sind.
Die einzige Möglichkeit, Schadenersatz geltend zu machen, ist die Ansprüche für die Insolvenzmasse anzumelden, so Fischer-Volk. Die Erfolgsaussichten sind dabei jedoch ungewiss.
GTI hatte am Montag (3. Juni) seinen Betrieb eingestellt und Insolvenz angemeldet. Auch die Schwesterairline Sky Airlines bleibt seitdem am Boden.