Dieser Schritt entfällt nun.
Auf den Fahrkarten wird nur noch der Name des Reisenden vermerkt sein und amtliche Lichtbildausweise reichen für die Kontrolle im Zug. Dies teilt das Unternehmen mit. Dazu gehören deutsche sowie europäische Personalausweise, Reisepässe, ein elektronischer Aufenthaltstitel und die Bescheinigung über die Meldung Asylsuchender. Truppenausweise der Bundeswehr, Führerscheine oder Schülerausweise werden nicht akzeptiert.
Wer bereits ein Ticket vor dem 1. Oktober gebucht hat, muss bei der Kontrolle noch die bei der Buchung angegebene Identifikationskarte vorzeigen.