Ägypten: Nicht alle Reisen kostenlos stornierbar
Berlin (dpa/tmn) - In Ägypten bleibt es unruhig: Veranstalter dürfen dennoch Reisen in das Land anbieten. Zwar hat der Deutsche Reiseverband (DRV) angekündigt, dass die Großen der Branche ihre Touren bis Mitte Februar absagen.
Aber die Veranstalter sind zu nichts verpflichtet.
„Wir als Verband können nur Empfehlungen aussprechen“, sagte DRV-Hauptgeschäftsführer Hans-Gustav Koch am Mittwoch (2.2.). Verantwortlich seien die Veranstalter selbst. Hinzu kommt, dass der DRV nicht für die gesamte Branche spricht. Für Unternehmen, die dort nicht organisiert sind, hat die Empfehlung kaum eine Bedeutung. „Wir wissen aber von anderen Ägypten-Veranstaltern, dass sie zwar weiter Reisen durchführen, aber ihren Kunden kostenfreie Stornierungen oder Umbuchungen anbieten“, erklärte Koch. Zumindest für Abreisen in den kommenden Tagen dürften das viele Unternehmen so handhaben.
Selbstverständlich ist es nicht, dass Kunden ihre Ägypten-Reisen kostenlos absagen können, solange der Veranstalter sie weiter anbietet. Rundreisen und Besichtigungen seien derzeit zwar oft gar nicht möglich, argumentiert der Reiserechtler Prof. Ernst Führich - die großen Veranstalter hätten ihre Pauschalreisen deshalb zurecht gestoppt. Viele kleinere und mittlere verlangten jedoch „aus Angst vor ihrem Ruin“ von ihren Kunden Stornokosten, ist die Beobachtung des Reiserechtsexperte von der Hochschule Kempten.
Kunden von Veranstaltern, die ihre Reisen nicht absagen, sind nun in einer schwierigen Lage: „Wollen sie die Reise nicht antreten, müssen sie den Reisevertrag von sich aus kündigen und sich auf höhere Gewalt berufen“, erklärte Beate Wagner, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Es sei aber wahrscheinlich, dass der Veranstalter sich nicht darauf einlässt und Stornogebühren verlangt. Akzeptiert der Kunde das nicht, bleibe ihm nur eine Klage.
Die Stornogebühren sind keine Kleinigkeit - es geht häufig um etliche hundert Euro. In der Regel sei davon auszugehen, dass Kunden bei Pauschalreisen rund vier Wochen vor der Abreise den vollen Reisepreis bereits gezahlt haben, sagte Wagner. Bei einem unmittelbar bevorstehenden Abflugtermin könnten die Stornokosten durchaus 80 oder 85 Prozent des Reisepreises betragen. Der Veranstalter zahle dann entsprechend nur 15 oder 20 Prozent zurück. Für den Löwenanteil des Reisepreises müsste der Kunde vor Gericht ziehen. „Vielleicht reicht es auch schon, zunächst über einen Rechtsanwalt das restliche Geld zu verlangen“, empfahl die Juristin.
Zu klagen sei ein gewisses Risiko. „Für uns ist die Lage eindeutig, der Reisevertrag kann wegen höherer Gewalt gekündigt werden“, sagte Wagner. „Manche Veranstalter sehen das aber offenbar anders.“ Von „höherer Gewalt“ im rechtlichen Sinn ist auszugehen, wenn eine Reise zum Beispiel durch eine Naturkatastrophe oder politische Unruhen „erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt“ wäre, wie Paragraf 651j des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) es formuliert. Zugleich darf das Ereignis zum Zeitpunkt der Buchung nicht vorhersehbar gewesen sein. Unter Berufung darauf könnten Kunden eine Reise ohne Stornokosten absagen.
Inwieweit das auch für Ägypten gilt, ist nicht ganz eindeutig. Glasklar wäre die Sache, wenn das Auswärtige Amt (AA) eine formale Reisewarnung ausgesprochen hätte. Das hat es aber nicht. Stattdessen hat das AA am Dienstag (1.2.) erneut seinen Sicherheitshinweis für Ägypten verschärft und rät nun dringend von Reisen in das gesamte Land ab. Erst wenn es eine Reisewarnung gibt, fallen alle Reisen aus - und die Touristen im Land müssen zurückgeholt werden.
Das wäre für viele Veranstalter mit einigem Aufwand verbunden. Bis dahin bleibt es nach Einschätzung der Experten für manche der Kleineren schwierig genug, auf die Stornokosten zu verzichten, wenn ihnen Kunden abspringen. Ärger ist da programmiert - manchmal wird das wohl vor dem Richter enden.