Strafsteuer oder Tourismusförderung? City Tax auf dem Vormarsch
Berlin (dpa/tmn) - Köln tut es schon lange, Bremen erst seit kurzem, Hamburg will nachziehen: Immer mehr deutsche Großstädte führen eine sogenannte Bettensteuer - neudeutsch City Tax - ein. Hoteliers laufen Sturm dagegen, sie befürchten, dass die Touristen ausbleiben.
Die Namen sind vielfältig: Bettensteuer, Kulturförderabgabe oder neudeutsch City Tax. Doch der Sinn ist klar: Immer mehr deutsche Großstädte versuchen ihre Löcher durch eine neue Abgabe zu stopfen. Eine solche Steuer treffe vor allem die Touristen, sagt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Schon bald urteilt das Bundesverwaltungsgericht über die Steuer und könnte so manchem Kämmerern einen Strich durch die Rechnung machen.
Einer der Vorreiter war Köln: Schon im Oktober 2010 trat die Verordnung in Kraft, nach der Hoteliers 5 Prozent des Übernachtungspreises vom Gast kassieren und an die Stadt abführen müssen. Mittlerweile sind laut Dehoga 20 Städte nachgezogen, darunter seit 1. April 2012 Bremen.
Dort beträgt der Steuersatz in einem Hotel mit mindestens vier Sternen drei Euro pro Übernachtung, in anderen Hotels 2 Euro, in Gasthäusern, Pensionen und auf Campingplätzen 1 Euro. Auch Hamburg will nach Angaben eines Sprechers im kommenden Januar nachziehen, dies habe vor kurzem der Senat beschlossen, die Bürgerschaft muss noch zustimmen. Geplant ist hier je nach Höhe des Übernachtungspreises eine Steuer zwischen 50 Cent und 4 Euro.
Neben Köln und Bremen gibt es die Abgabe bislang laut Dehoga in Aachen, Bingen, Bochum, Darmstadt, Dortmund, Duisburg, Eisenach, Erfurt, Gera, Göttingen, Hildesheim, Jena, Lübeck, Moers, Oldenburg, Osnabrück, Suhl, Trier und Weimar. In der Regel wird hier entweder ein bestimmter Prozentsatz erhoben - meist fünf Prozent des Übernachtungspreises oder pauschal zwischen einem und drei Euro pro Nacht.
Während die klassische Kurtaxe in Kurorten nur vom Hotelier eingezogen wird, aber vom einzelnen Gast zu zahlen ist, muss die Bettensteuer der Hotelier zahlen. Auch wenn es keine gesicherten Zahlen gibt: Benad geht davon aus, dass die meisten Betriebe die Steuer auf den Zimmerpreis schlagen und nicht auf Gewinn verzichten.
Weitere Städte - darunter Berlin, Heidelberg oder Frankfurt am Main diskutieren laut Dehoga über die Einführung einer City Tax. Dabei richten sich die Blicke der Bürgermeister und Kämmerer nach Leipzig. Dort verhandelt am 11. Juli das Bundesverwaltungsgericht. Den Richterspruch wollen wohl die meisten Kommunen abwarten, bevor sie eine Entscheidung treffen. Angerufen hat das Gericht der Dehoga. Hintergrund ist, dass es unterschiedliche Rechtsprechung gibt: Während der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Bettensteuer in München als verfassungswidrig einstufte, entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Fall von Bingen und Trier genau andersherum.
Die Fronten sind klar: Auf der einen Seite steht der Dehoga, auf der anderen Seite die Städte. Der Dehoga geißelt die Abgabe als „kommunale Strafsteuer“ und spricht von teils deutlichen Rückgängen der Übernachtungszahlen. „In Köln beispielsweise lag das Besucherplus im vergangenen Jahr unter dem Landesschnitt“, sagt Jürgen Benad, Geschäftsführer des Dehoga-Bundesverbandes. Der Vorsitzende des Landesverbandes Hessen, Eduard Singer, spricht in Darmstadt von einem Einbruch der Übernachtungszahlen von 5 Prozent. Vor allem Tagungen und Geschäftsreisende meiden laut Dehoga-Geschäftsführer Benad Städte mit Bettensteuer.
„Wir kennen große Firmen, die konkret bei uns anfragen, in welchen Städten es die Steuer gibt und wo nicht“, so Benad. Andere hätten konkrete Anweisungen an ihre Reiseabteilungen erlassen, Kongresse oder Übernachtungen auf Geschäftsreisen nur noch in City-Tax-freie Städte zu legen. „Der Hotelmarkt ist schwierig, da lässt sich selbst eine Preiserhöhung um 5 Euro kaum durchsetzen“ so Benad. Doch auch er gibt zu, dass sich die genauen Auswirkungen schlecht beziffern lassen.
Noch gar nichts spüren will die Stadt Bingen. Laut Sprecher Jürgen Port haben die Übernachtungszahlen 2011 weiter zugelegt. „Es gibt bislang keine Auswirkungen“, so Port. Die Abgabe in Bingen ist seit dem Jahr 2011 in Kraft, pro Übernachtung werden je nach Zimmerpreis zwischen einem und drei Euro fällig. Das Geld fließe in den Haushalt. „Bingen hat viel in den Tourismus investiert und ist hierfür in Vorleistung getreten“, begründet Port, warum sich der Stadtrat für die sogenannte Kulturförderabgabe entschieden hat.
Tourismusforscher Prof. Martin Lohmann vom Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa in Kiel sieht die Angelegenheit differenziert. Während große Unternehmen Kongresse oder Geschäftsreisen umbuchten - „eine Art Trotzreaktion“ - ließen sich Touristen nicht durch eine Steuer von 5 Euro von einem Städtetrip abhalten. „Im Endeffekt ist diese Steuer für den Reisenden ähnlich wie die Luftverkehrssteuer eine Nebensächlichkeit“, so Lohmann. Allerhöchstens trinke er vielleicht abends dann ein Bier weniger oder leiste sich nur ein statt zwei Stück Kuchen.
Doch wo genau landen die Einnahmen aus der Bettensteuer? In den meisten Städten gibt es zwar eine Absichtserklärung, dass das Geld dem Tourismus zugutekommt - Hamburg will beispielsweise Festivals, Ausstellungen oder Events fördern - doch in der Praxis dürfte das schwer umsetzbar sein. „Steuern können nicht zweckgebunden für bestimmte Ausgaben vorgesehen werden“, erklärt Benad. So fließt das Geld überall erst einmal in den allgemeinen Haushalt.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht argumentiert der Dehoga aber vor allem mit einem Punkt: „Die entscheidende Frage ist, ob Kommunen solche Steuern überhaupt verlangen dürfen“, so Benad. Das Grundgesetz steht dem laut Benad entgegen.
Obwohl im aktuellen Fall nur über Bingen und Trier entschieden werde, wird laut Benad vom Leipziger Richterspruch „Signalwirkung“ ausgehen. „Die Diskussion in anderen Städten wäre schnell beendet und die City Tax kein Thema mehr.“