Flugausfall wegen Streiks: Kostenerstattung nicht immer ratsam

Hannover (dpa/tmn) - In Frankreich, Portugal und Italien wollen Fluglotsen ihre Arbeit niederlegen. Stundenlanges Warten am Flughafen kann dann die Folge sein. Obwohl die Airlines keine direkte Schuld an den Umständen trifft, dürfen sie ihre Kunden nicht stehen lassen.

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Fällt ein Flug wegen eines Streiks der Lotsen aus, hat der Passagier zwei Alternativen: Er darf sich das Geld für das Ticket zurückerstatten lassen, ohne dass er Stornogebühren zahlen muss. Normalerweise fallen Kosten an, wenn der Kunde vom Vertrag mit der Airline zurücktritt. Oder er überlässt es der Airline, ihn auf anderem Weg ans Ziel zu bringen. Viele Fluggesellschaften bevorzugten die erste Variante, hat der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover beobachtet. „Denn dann sind sie das Problem los“.

Er rät Verbrauchern, die Ersatzbeförderung zu wählen. Denn sonst zahlen sie schnell drauf. Außerdem hat die Airline in der Regel bessere Möglichkeiten, eine Alternative zu organisieren.

Vor dieser Entscheidung dürften am Mittwoch und Donnerstag (29. und 30. Januar) viele Passagiere stehen, die einen Flug ins europäische Ausland gebucht haben. In zehn Ländern streiken an diesen Tagen die Fluglotsen. Deutsche Lotsen legen die Arbeit zwar nicht nieder. Die Einschränkungen in den betroffenen Ländern, vor allem in Frankreich, Portugal und Italien, wirken sich aber auch auf Flüge ab und nach Deutschland aus.

Einen Anspruch auf Entschädigung - etwa wegen entgangener Urlaubsfreuden - haben die Passagiere nicht. „Streik, welcher Couleur auch immer, ist ein außergewöhnlicher Umstand“, erklärt Degott. Und laut der EU-Fluggastrechteverodnung gibt es dann keinen Schadenersatz. „Aber die Fluggesellschaft muss alles tun, um die Streikfolgen abzuwenden.“ Gibt es also eine Chance, dass eine Maschine trotz Streiks mit möglichst wenig Verspätung abhebt, muss die Airline sie nutzen - auch wenn das für sie teurer wird.

Ist eine Verspätung oder ein Ausfall nicht mehr abzuwenden, muss sich die Fluggesellschaft um ihre Kunden kümmern. „Sie darf dann nicht einfach die Schalter schließen“, sagt Degott. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline ein Hotelzimmer zahlen.