Immer mehr Beschwerden - So kommen Bahnreisende zu ihrem Recht

Berlin (dpa/tmn) - Bahnkunden werden offenbar immer unzufriedener: Bei der zuständigen Schlichtungsstelle sind noch nie so viele Beschwerden eingegangen wie im Jahr 2013. Reisende sollten wissen, welche Rechte sie haben - und wie man sie geltend macht.

Die Zahl der Beschwerden von Bahnreisenden bei der zuständigen Schlichtungsstelle ist 2013 sprunghaft gestiegen. Bis 30. Dezember seien 3306 Schlichtungsanträge zu Bahnfahrten eingegangen, sagte der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), Heinz Klewe, am Montag (30. Dezember) in Berlin. Das ist die mit Abstand größte Zahl in den vier Jahren, seit die Einrichtung ihre Arbeit aufgenommen hat.

Zum Vergleich: Im Jahr 2010 gab es 2069 Beschwerden, 2011 waren es 2448. Im Jahr 2012 sank die Zahl dann deutlich auf 2112 Anträge. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuerst über die Rekordzahl an Anträgen im zu Ende gehenden Jahr berichtet.

Haben Züge massiv Verspätung, steht Reisenden eine Entschädigung zu. Um diese zu bekommen, müssen Kunden der Deutschen Bahn ein Fahrgastrechte-Formular ausfüllen. Das erhalten sie entweder vom Zugbegleiter, an der DB Information, in den DB Reisezentren oder im Internet. Auf dem Formular muss die Verspätung vom Zugbegleiter bestätigt werden. Die Mitarbeiter der DB Information und in den DB Reisezentren bestätigen sie, wenn ihnen entsprechende Daten vorliegen, erklärt die Deutsche Bahn. Reicht der Kunde das Formular zusammen mit der Originalfahrkarte im DB Reisezentrum ein, erhält er dort direkt seine Entschädigung.

Hat der Fahrgast keine Bestätigung seiner Verspätung erhalten oder möchte nur eine Kopie seiner Fahrkarte einreichen, wendet er sich an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main. Nur dort kann er auch Kosten geltend machen, die durch die Verspätung entstanden sind, wie zum Beispiel für Hotel oder Taxi. Alle Ansprüche müssen bis spätestens ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte geltend gemacht werden.

Im September 2013 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Bahnkunden auch bei höherer Gewalt eine Entschädigung bekommen (Rechtssache C-509/11). Ihnen stehen etwa auch bei Verspätungen durch einen Sturm 25 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung ab 60 Minuten Verspätung und 50 Prozent ab 120 Minuten zu.

Lässt sich das Unternehmen nicht auf die Forderung ein, obwohl der Kunde von seinem Recht überzeugt ist, kann sich dieser an die SÖP wenden. Diese schaut sich den Einzelfall genau an und sucht gemeinsam mit dem Bahnunternehmen nach einer Lösung. Die SÖP kümmert sich neben Zugausfällen sowie Verspätungen und verpassten Anschlusszügen auch um Fälle, in denen dem Fahrgast fehlerhafte Informationen übermittelt wurden oder der Service mangelhaft war.