Kein Supermarkt bei Ferienwohnung - Urlauber bekommt Geld zurück
München (dpa/tmn) - Kein vernünftiger Supermarkt weit und breit: Das kann bei einer Ferienwohnung als Mangel ausgelegt werden. Urlaubern steht dann unter Umständen Schadenersatz zu.
Legt ein Urlauber bei der Buchung einer Ferienwohnung Wert auf ausreichende Einkaufsmöglichkeiten, müssen diese auch am Urlaubsort vorhanden sein. Ein kleiner Minimarkt reicht nicht aus. Der Reisevermittler muss deshalb Schadenersatz zahlen, entschied das Amtsgericht München (Az.: 244 C 15777/12). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.
In dem Fall hatte die Klägerin für sich und ihre beiden Töchter im Internet eine Ferienwohnung auf Korfu gebucht. Eine ihrer unbedingten Buchungsvoraussetzung waren nahe gelegene Einkaufsmöglichkeiten. Die Urlauber kamen in einer anderen als der gebuchten Ferienwohnung unter. Dort befand sich lediglich in 800 Meter Entfernung ein Minimarkt.
Dieser hat nach Ansicht des Gerichts jedoch nur ein äußerst eingeschränktes Warenangebot. Eine angemessene Verpflegung für 14 Tage sei dort nicht erhältlich. Da in der Nähe der ursprünglich gebuchten Unterkunft deutlich mehr Einkaufsmöglichkeiten bestanden hätten, sprach das Gericht der Klägerin Schadenersatz zu. Sie war wegen der geringen Einkaufsmöglichkeiten jeden Tag in Restaurants gegangen. Dafür sprach ihr das Gericht pauschal 70 Euro pro Tag für die drei Personen zu.