Fünf Stunden Verspätung nach Flieger-Defekt - Anspruch auf Ausgleich
Frankfurt/Main (dpa) - Mit mehr als fünf Stunden Verspätung zu Hause angekommen: Dafür wollte ein Paar einen finanziellen Ausgleich. Doch das Flugunternehmen weigerte sich. So landete der Fall vor Gericht.
Verspätet sich die Rückreise zum Beispiel aus dem Urlaub wegen eines defekten Fliegers erheblich, können Fluggäste einen finanziellen Ausgleich beanspruchen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Donnerstag (8. August) bekannt gewordenen Urteil entschieden und zwei Klägern jeweils 400 Euro Ausgleich zugesprochen. Das Ehepaar hatte nicht - wie vorgesehen - von Ägypten direkt nach Frankfurt fliegen können, weil die Maschine von einer Fluggasttreppe beschädigt worden war. Stattdessen musste Stuttgart angeflogen und die restliche Strecke per Omnibus zurückgelegt werden. Fünf Stunden und 15 Minuten zu spät kam das Paar zu Hause an.
Das Flugunternehmen weigerte sich jedoch, den in der Fluggastrechteverordnung vorgesehenen Ausgleich zu zahlen. Der Defekt an der Maschine sei „höherer Gewalt“ zuzurechnen.
Laut Urteil entstand der Schaden allerdings im regulären Luftfahrtbetrieb durch die Nachlässigkeit eines Angestellten. Dies müsse sich das Unternehmen zurechnen lassen. „Höhere Gewalt“ liege dagegen lediglich bei Sabotageakten oder Naturereignissen vor.