Getränke im Plastikbecher sind kein Reisemangel
Duisburg (dpa/tmn) - Getränke nur aus dem Plastikbecher: Manchen Pauschalurlauber mag das aufregen - Geld zurück vom Veranstalter bekommt er dafür aber nicht. Das hat das Amtsgericht Duisburg entschieden (Aktenzeichen: 53 C 4617/09).
Getränke könnten „ohne Weiteres aus Plastikbechern zu sich genommen werden, ohne dass damit eine geschmackliche oder sonstige Beeinträchtigung verbunden wäre“, stellte das Gericht fest. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“. In den Außenanlagen, zum Beispiel am Pool, dienten die Plastikbecher außerdem der Sicherheit, weil sie beim Herunterfallen keine Glasscherben hinterlassen.
Im konkreten Fall ging es um eine Ibiza-Reise, nach der eine Gruppe von Urlaubern eine ganze Reihe von Reisemängeln beklagte. Geld zurück forderten sie unter anderem auch deshalb, weil der Abstand zwischen den Liegen am Pool nur einen halben Meter betrug und das Animationsprogramm im Hotel zu 95 Prozent auf Englisch vorgetragen wurde. Mit beiden Beschwerden kamen die Touristen nicht durch. Einen größeren Abstand der Liegen und Animation auf Deutsch hatte der Veranstalter nicht zugesichert, befand das Gericht. Und bei einem Hotel mit internationalen Gästen sei es üblich, dass ein überwiegender Teil der Animation auf Englisch angeboten wird.