Für Mängel im Hotel dürfen Urlauber auch ein Reisebüro verantwortlich machen, wenn es als Reiseveranstalter auftritt. Eine Minderung des Reisepreises ist dann wie bei einer normalen Pauschalreise möglich: Es gilt das Reisevertragsrecht. Das entschied das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin (Az.: 221 C 95/11). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.
In dem verhandelten Fall wollte der Kläger diverse Mängel bei seiner Unterbringung in einem Hotel auf Bali geltend machen. Den Reisepreis für den Aufenthalt überwies der Kunde an das Reisebüro, das explizit als Veranstalter auftrat. Damit gilt es nach Ansicht des Gerichts als Vertragspartner und nicht bloß als Vermittler. Bei berechtigten Mängeln muss es folglich einen Teil des Reisepreises erstatten.