Pilot muss alkoholisierten Fluggast nicht mitnehmen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Betrunkene Passagiere müssen nicht in jedem Fall befördert werden. Der Pilot darf sich weigern, sie an Bord zu nehmen. Auch darf das Bordpersonal Betrunkenen Alkoholika wegnehmen.

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Immer wieder führt Alkohol im Flieger zu Zwischenfällen. Stark alkoholisierte Fluggäste müssen vom Piloten nicht befördert werden, entschied nun das Amtsgericht Wedding (Az.: 18 C 181/13). Daneben dürfen Stewardessen betroffenen Passagieren Alkoholika wegnehmen. Darüber berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger Flüge nach Riga und weiter nach Tel Aviv gebucht. Auf dem Flug nach Riga kam es zu Differenzen mit dem Bordpersonal. Zunächst wechselte er eigenmächtig den Sitzplatz. Danach untersagten die Stewardessen ihm, aus einer im Duty-Free-Shop gekauften Wodkaflasche zu trinken. Als der Kläger später dennoch zur Flasche griff, wollte die Stewardess ihm diese wegnehmen. Es kam zu einer Rangelei.

In Riga erstattete der Pilot der Polizei Meldung über den Vorfall. Sie brachte ihn ins Polizeirevier. Dort wurde er nach eigener Aussage nicht korrekt behandelt, bekam zum Beispiel nichts zu essen. Seinen Anschlussflug nach Tel Aviv verpasste er. Für ein Ersatzticket forderte er von der Airline 520 Euro, daneben Schmerzensgeld wegen der Behandlung auf der Polizeiwache.

Vor Gericht scheiterte er damit. Grundsätzlich habe der Kläger an Bord die Anweisungen der Besatzung zu befolgen. Der Pilot übe luftpolizeiliche Hoheitsgewalt aus und dürfe deshalb zum Beispiel Reisende vom Weiterflug ausschließen, wenn diese betrunken sind. Rechtmäßig sei es auch, den Vorfall der Polizei am Zielort zu melden. Wenn es auf der Polizeiwache zu unangemessenen Maßnahmen kam, falle das nicht mehr in den Verantwortungsbereich der Airline.

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