Wer bei völliger Dunkelheit in einem unbekannten Bereich auf Deck eines Kreuzfahrtschiffs stürzt, haftet selbst, wenn er sich bewusst dieser Gefahr aussetzte. Die Reederei trägt keine Verantwortung für den Unfall. Das entschied das Amtsgericht Rostock (Az.: 47 C 58/14), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.
In dem verhandelten Fall spazierte die Klägerin abends bei Dunkelheit auf einem Flusskreuzfahrtschiff umher. Auf den Stufen, die Sonnen- und Liegedeck miteinander verbinden, stolperte sie und verletzte sich. Die Frau forderte daraufhin 1000 Euro Schmerzensgeld von der Reederei - zu Unrecht, entschied das Gericht.
Zwar wäre eine fehlende oder unzureichende Beleuchtung des Decks eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht gewesen, so das Urteil. Das Verhalten der Klägerin wiege jedoch schwerer: Nach eigener Aussage der Frau war es an der Unfallstelle „stockdunkel“. So habe sich die Klägerin in eine deutlich erkennbare Gefahr begeben - sie konnte auf dem Deck überhaupt nichts erkennen. Aus den Beweisfotos gehe außerdem hervor, dass sowohl das Licht des Hafens als auch angeschaltete Lampen an der Reling des Decks die Umgebung erhellten.