Reiseveranstalter kann Flugbuchung verbindlich bestätigen
Düsseldorf (dpa/tmn) - Eine „bestätigte Buchung“ muss nicht zwingend von der Fluggesellschaft kommen. Auch ein Reiseveranstalter kann die Buchung verbindlich bestätigen, und der Kunde kann sich darauf verlassen.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 38 C 13103/14).
Laut EU-Verordnung ist es unerheblich, ob die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter den Flug bestätigt, so das Gericht. Dem Kunden seien die Details des Buchungsvorgangs zwischen Veranstalter und Airline nicht bekannt. Es könne ihm nicht zugemutet werden, diese Informationen in Erfahrung zu bringen, denn das würde dem Sinn einer Pauschalreisebuchung widersprechen. Leitet der Veranstalter die Buchung nicht an die Airline weiter, ist dies eine Angelegenheit zwischen diesen beiden Vertragspartnern - und nicht die des Passagiers.
Wird ein Passagier nicht befördert, obwohl der Veranstalter ihm die Buchung bestätigt hat, besteht Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtet in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ über den Fall.