Kreuzfahrt Routenänderung wegen Hurrikan - Reisemangel prüfen
Potsdam (dpa/tmn) - Auf „Harvey“ folgt „Irma“: In der Karibik wütet ein neuer Wirbelsturm. Daher müssen Kreuzfahrt-Reedereien zum Teil ihre Routen ändern, was in der Hurrikan-Saison immer mal wieder vorkommen kann.
Reisende, die in Deutschland buchen, haben allerdings bestimmte Rechte.
„Wenn klar ist, dass reiseprägende Erlebnisse ausfallen, kann der Urlauber ohne Stornokosten vom Reisevertrag zurücktreten“, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das heißt: Fällt ein Höhepunkt der Reise aus, kann der Kunde diese absagen - ohne Gebühren. Allerdings kommt es nicht darauf an, was er persönlich als Highlight und somit „reiseprägend“ wahrnimmt, sondern womit der Veranstalter besonders geworben hat.
Wahrscheinlicher ist jedoch, dass eine Reederei lediglich einen von mehreren Häfen oder einzelne Landausflüge streicht. Wird stattdessen ein anderes Ziel angelaufen, kann das ein gleichwertiger Ersatz sein. „Da muss man abwägen“, sagt Fischer-Volk. Wird ein Ziel jedoch ersatzlos gestrichen, ist dies ein Reisemangel. Kunden können dann nachträglich den Reisepreis etwas mindern.
Doch Vorsicht: Wenn die Reederei bereits vor der Reise auf die Routenänderung hinweist - dann muss der Verbraucher erklären, dass er mitfährt und sich Mängelansprüche vorbehält. Tut er dies nicht, akzeptiert er den geänderten Fahrplan.
Wer ohne Veranstalter und Reisebüro im Internet direkt bei einer US-Reederei bucht, für den gilt allerdings amerikanisches Reiserecht.