Veranstalter darf schlechten Snowboarder aus Gruppe ausschließen
Münster (dpa/tmn) - Für einen Snowboard-Urlauber ging ein Camp-Aufenthalt in Davos frühzeitig zu Ende, da er die Wintersportart nicht ausreichend beherrschte. Doch die Kosten durfte er laut Amtsgericht Münster nicht zurückverlangen.
Ein Urlauber darf vom Reiseveranstalter von einem speziellen Snowboard-Camp ausgeschlossen werden, wenn er dafür keine ausreichenden Snowboard-Kenntnisse besitzt. Ihm steht dann keine Minderung des Reisepreises zu. Das hat das Amtsgericht Münster entschieden (Az.: 5 C 2841/11). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin.
In dem verhandelten Fall hatte der Kläger an einer Pauschalreise nach Davos teilgenommen. Hauptbestandteil dieser Reise war ein sogenanntes Freeride-Camp. Am zweiten Tag wurde er vom Veranstalter ausgeschlossen.
Das sei jedoch kein Reisemangel, der eine Minderung des Reisepreises rechtfertigt, entschieden die Richter. Denn - wie Zeugen glaubhaft darlegten - verfügte der Kläger nur über unzureichende Snowboard-Kenntnisse. Er sei zum Beispiel nicht in der Lage gewesen, im Gelände Kurven zu fahren. Eine Teilnahme am Camp sei deshalb aus Sicherheitsgründen nicht möglich gewesen.
Der Veranstalter habe auch nicht seine Hinweispflichten verletzt. Grundsätzlich müsse er die Reisenden über die Art der Reise und die damit verbundenen Risiken informieren. Er muss nach Ansicht der Richter jedoch nicht die Eignung einzelner Teilnehmer überprüfen.