Mittelmeer Griechenland: Streik könnte Urlaubspläne durchkreuzen

Berlin/Athen · Zum Start der Osterferienzeit bringt ein angedrohter Ausstand der griechischen Fluglotsen Reisepläne durcheinander. Am Athener Airport etwa geht am Mittwoch nichts. Welche Rechte haben Touristen?

Flugstreichungen und Verspätungen: Griechenland-Urlauber müssen sich am Mittwoch auf Einschränkungen einstellen.

Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Wer Mitte der Woche nach Griechenland in den Urlaub fliegen will, sollte seinen Flugstatus prüfen.

An den griechischen Airports droht Stillstand, weil die Fluglotsinnen und Fluglotsen sich am Mittwoch an einem landesweiten Großstreik beteiligen wollen und dann 24 Stunden die Arbeit niederlegen.

Am Flughafen Athen geht am Mittwoch gar nichts

Unabhängig davon, ob den Lotsen der Streik vielleicht noch kurzfristig gerichtlich verboten wird, hat der Athener Flughafen bereits angekündigt, dass der Flugverkehr am Mittwoch vollständig eingestellt wird. Auch die griechische Fluggesellschaft Aegean Airlines hat eine entsprechende Information veröffentlicht.

Andere Flughäfen, wie etwa der Thessaloniki Airport, verweisen zwar noch auf ein mögliches Gerichtsurteil, aber der Großteil der Flüge am Mittwoch erscheinen bei Abruf als „cancelled“. Betroffene Reisende sollten ihre Fluggesellschaft oder ihr Reisebüro kontaktieren.

Griechenland zählt zu den beliebten Osterferienzielen. Wichtig für Urlauber zu wissen: Auch andere Bereiche sind von den landesweiten Streiks betroffen. Die Fähren werden am Mittwoch definitiv in den Häfen bleiben. Der öffentliche Nahverkehr in den Großstädten geht jeweils für mehrere Stunden in den Ausstand.

Fluggastrechte im Streikfall

Im Fall eines streikbedingten Flugausfalls muss sich die Airline, beziehungsweise im Fall einer Pauschalreise der Reiseveranstalter, um eine Ersatzbeförderung kümmern. Falls der Flug erst am nächsten Tag gehen kann, müssen die Anbieter auch für die möglicherweise nötige Hotelübernachtung aufkommen. Das regeln die EU-Fluggastrechte.

Und: Pauschalurlauber, deren Urlaub streikbedingt einen Tag später starten sollte, können ihren Reisepreis anteilig mindern - sie zahlen einen Tag weniger.

Der drohende Streik der Fluglotsen kommt zur ersten großen Flug-Reisewelle des Jahres. In Hessen, Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben die Osterferien bereits begonnen.

Entschädigung? Möglicherweise in Ausnahmefällen

Eher schlecht sieht es mit zusätzlichen Entschädigungszahlungen, die Passagieren bei Ankunftsverspätungen ab drei Stunden unter bestimmten Umständen zustehen können. Denn ein Lotsen-Streik liegt nicht im Einfluss der Airline, wie das Fluggastrechte-Portal Airhelp mitteilt.

Allerdings gilt nach Angaben des Portals: Die Airlines müssen bei den alternativen Transportmöglichkeiten die schnellstmögliche Route anbieten - gegebenenfalls können das zum Beispiel auch indirekte Verbindungen, also mit einem Umstieg, oder Flüge von anderen Airlines sein. Tun sie das nicht, kann laut Airhelp bei erheblichen Verspätungen doch ein zusätzlicher Entschädigungsanspruch von bis zu 600 Euro bestehen.

Das zeigen höchstrichterliche Urteile. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) im September 2024 eine Airline zu einer Entschädigungszahlung verurteilt, weil sie einem Passagier nur eigene Flüge als Ersatzbeförderung angeboten hatte (Az.: X ZR 109/23). Eine ähnliche Entscheidung hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon 2020 in einem anderen Fall getroffen (Rechtssache: C-74/19).

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(dpa)