Von Lipgloss bis Käse - Was zu flüssig fürs Handgepäck ist
Potsdam (dpa/tmn) - Wasser, Parfüm, Wein - klar, das ist alles flüssig. Auch Shampoo und Duschgel gehen für die meisten Fluggäste nachvollziehbar als flüssig durch. Deshalb dürfen auch sie nur in geringen Mengen ins Handgepäck.
Aber Käse? Und Wimperntusche?
Wimperntusche und Lipgloss, Joghurt und Frischkäse - nach den Regularien der Bundespolizei gelten diese Dinge schon als flüssig. Auf Flügen werden sie im Handgepäck deshalb genau wie Wasser-, Shampoo- oder Parfümflaschen behandelt: Sie gehören in einen wieder verschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel. Auch viele Kosmetika, die nicht auf den ersten Blick flüssig aussehen, etwa Zahnpasta oder dicke Fettcreme, Gel oder Rasierschaum, fallen unter die Flüssigkeitsregelung, sagt Hauke Blohm von der Bundespolizei.
Flüssigkeiten dürften nur in begrenzter Menge mit ins Handgepäck, weil sie sich leicht gegen gefährliche Substanzen austauschen ließen, mit denen man Sprengstoff herstellen könne, erklärt Blohm. Zwar könne Sprengstoff auch in kleinen Dosen Verletzungen oder Beschädigungen bewirken. Ab einer bestimmten Menge kann er laut Blohm aber einen verheerenden Schaden anrichten. Die Plastiktüte mit den Fläschchen und Tiegeln darf daher ein Fassungsvermögen von einem Liter nicht überschreiten, und sie muss auch tatsächlich geschlossen werden. Herausragen dürfe nichts. Mehrere Beutel seien nicht erlaubt.
Im Beutel dürfen keine Behälter sein, in die mehr als 100 Milliliter passen - selbst dann nicht, wenn sie schon fast leer sind. Diese Regeln gelten laut Blohm für alle Flüge, die von Flughäfen innerhalb der EU abgehen.
Teures Parfüm oder Qualitäts-Whiskey sind beliebte Souvenirs aus dem Duty-free-Bereich. Oft fassen die Behälter aber mehr als 100 Milliliter. Da Passagiere die Sicherheitskontrolle schon hinter sich haben, dürfen sie die Flüssigkeiten mit an Bord nehmen.
Was aber, wenn sie zwischenlanden und in ein anderes Flugzeug umsteigen? „Innerhalb der EU ist das unproblematisch“, sagt Blohm. Auf den meisten Flughäfen müssen die Passagiere bei Zwischenlandungen innerhalb der EU nicht noch einmal durch die Sicherheitskontrolle. Aber es gibt Ausnahmen: Auf dem Berliner Airport Tegel ist die Sicherheitskontrolle auch beim Umsteigen logistisch notwendig. Zu große Duty-free-Flüssigkeiten müssen Passagiere dort dann aushändigen.
Ob beim Zwischenstopp oder Erstflug: Dinge abgeben zu müssen, ist manchmal nicht nur ärgerlich, sondern sogar richtig teuer. Bei sehr hochwertigem Parfüm oder Alkohol, aber auch bei schönen Andenken aus dem Urlaub lohne es, die Sicherheitsbeamten nach Alternativen zu fragen. Betroffene können zum Beispiel aus der Schlange zurücktreten und ihren Rucksack mit der Flüssigkeit, den sie eigentlich als Handgepäck mitnehmen wollten, nachträglich gegen die normale Gebühr aufgeben. Die meisten Flughäfen haben auch Poststellen, von wo aus man die teure Ware nach Hause schicken kann.
Ausnahmen gelten bei Medikamenten oder Spezialnahrung, etwa für Diabetiker oder Kinder: Beides darf auch dann in flüssiger Form mit ins Handgepäck, wenn es die erlaubte Menge überschreite. Allerdings müssten Fluggäste an der Sicherheitskontrolle manchmal beweisen, dass sie auf die Mittel angewiesen sind, zum Beispiel mit einem Rezept.