Zugausfall wegen Streiks - Ticketkosten werden erstattet

Berlin (dpa/tmn) - Wer morgens vergeblich auf den Zug wartet, weil gestreikt wird, ist schnell sauer. Doch Bahnkunden können ihre Fahrkarte zurückgeben. Dann bekommen sie zumindest die Kosten erstattet.

Die Aussicht auf Entschädigung ist im Streikfall dagegen schlecht.

Fallen wegen eines Streiks bei der Bahn Züge aus oder verspäten sich mehr als 60 Minuten, können Reisende ihre Fahrkarte zurückgeben. Sie bekommen den vollen Fahrpreis inklusive Reservierungskosten erstattet, erklärt Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Berlin. Im Rahmen der Kulanz könnten Kunden außerdem bei zuggebundenen Tickets einen früheren oder späteren Zug nehmen.

Normalerweise haben Reisende ab einer Verspätung von einer Stunde auch Anspruch auf eine Entschädigung. Bei Streiks greifen die Fahrgastrechte laut Klewe in der Regel jedoch nicht, da es sich hier im rechtlichen Sinn um ein außergewöhnliches Ereignis handelt. Gerade Warnstreiks seien für die Verkehrsunternehmen schwierig, weil sie nicht wissen, wann genau und vor allem wo gestreikt wird. Demzufolge gebe es kaum eine Chance, Ersatzverkehr zu organisieren.

Die genaue rechtliche Lage muss laut Klewe jedoch im Einzelfall geprüft werden. Habe die Bahn nicht alles unternommen, um die Verspätung zu verhindern, könnten Reisende doch Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Warnstreiks bei der Bahn haben am Montag den Zugverkehr in ganz Deutschland stark behindert. Rund 150 Züge fielen ganz oder auf Teilstrecken aus, wie die Bahn mitteilte. Hunderte weitere hatten eine Verspätung von bis zu zwei Stunden.

Service:

Informationen zu Behinderungen bietet die Deutsche Bahn unter anderem unter der Kunden-Hotline 01805 99 66 33 sowie in den Reisezentren der DB.