EN-Kreis. Schule bekommt Hilfe bei Inklusion
EN-Kreis. · Lebenshilfe kann jetzt auch Assistenten an der Kämpenschule einsetzen.
Auch in seiner Wittener Förderschule Kämpenschule wird der Ennepe-Ruhr-Kreis bis Sommer 2022 auf die Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Ennepe-Ruhr-Hagen setzen. Konkret geht es um den Einsatz von so genannten Inklusionsassistenten. Grundlage für die Vertragsunterschrift war eine europaweite Ausschreibung. Hier hat die Lebenshilfe den Zuschlag erhalten. Die bereits bestehende Zusammenarbeit an der Förderschule Hiddinghausen kann somit auch in der Kämpenschule etabliert werden.
„In der Praxis heißt das: Alle Assistenten in der Schule in Witten werden von einem Anbieter gestellt. Aktuell sind dort 28 Inklusionshelfer der Lebenshilfe im Einsatz, sie betreuen 42 Schülerinnen und Schüler“, erläutert Astrid Hinterthür, Fachbereichsleiterin Soziales und Gesundheit der Kreisverwaltung.
Der größte Vorteil, den sie mit dem Fortsetzen des Pool-
modells verbindet, ist die hohe Zufriedenheit von Eltern und Schulleitung. Grund dafür ist vor allem eine effektive und kontinuierliche pädagogische Arbeit mit den Kindern.
Möglich wird diese, weil beispielsweise krankheitsbedingte Ausfälle der Inklusionsassistenten gut aufgefangen werden können. Ebenfalls von Vorteil: Die Schulen können die Zahl der Assistenten in einer Klasse genau steuern. „Unter dem Strich liefert der Pool also viele Pluspunkte, um die Schüler in den Tag für Tag besonderen Schulsituationen optimal zu betreuen“, so Hinterthür.
Inklusionsassistenten sind
keine Hilfslehrer
Inklusionsassistenten begleiten ihre Schützlinge in die Schule und im Unterricht. Sie helfen ihnen so, den Schulalltag bewältigen zu können. „Wie und wann sie konkret helfen und unterstützen, hängt ganz von den Einschränkungen und Bedürfnissen des Kindes ab, wird individuell angepasst und abgesprochen“, berichtet Katharina Nebel, stellvertretende Geschäftsführerin der Lebenshilfe.
Wichtig: Ein Inklusionsassistent ist kein Hilfslehrer. Er greift nicht in das Lernen als solches ein, sondern beschränkt sich auf das Helfen. Dazu zählen beispielsweise das erneute Erklären von Aufgaben, das Unterstützen beim Einsatz von Arbeitsmaterialien oder Hinweise zu Ordnungs- und Organisationssystemen. Das Begleiten auf Ausflügen fällt ebenso in das Aufgabengebiet des Betreuers wie Hilfen beim An- und Auskleiden, Essen und Trinken sowie dem Orientieren in Gebäuden. Red