Beim Herunterladen aus dem Netz schaut Justitia immer zu

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch dort gilt das Urheberrecht. Wer dagegen verstößt, auf den können hohe Kosten zukommen.

Düsseldorf. Im Internet kann man Fotos, Texte, Musikstücke oder gar komplette Kino-Filme ruckzuck auf den eigenen Computer herunterladen, auf CD brennen oder auf der eigenen Internetseite erneut veröffentlichen. Doch sehr häufig sind diese Downloads zumindest rechtlich fragwürdig, nicht selten sogar schlicht rechtswidrig und damit strafbar. Unter Umständen drohen sehr hohe Geldstrafen.

Rechtlich problemlos herunterladen und (im Rahmen der jeweiligen Nutzungsbedingungen) nutzen kann man alle Computerprogramme die ausdrücklich als "freeware" (= kostenlose Software) oder mit "GNU General Public License" bezeichnet sind.

Dazu zählen auch durchaus anspruchsvolle Programme wie beispielsweise das Antivirenprogramm "Avira Antivir" oder auch das Bürosoftware-Paket "OpenOffice.org".

Rechtlich nicht zu beanstanden ist beispielsweise der "Mitschnitt" von Musikstücken aus Internet-Radios - wie die einstigen Aufnahmen aus dem Radio per Tonbandgerät. Auch die Nutzung sogenannter Online-Recorder, bei denen man das Aufzeichnen von TV-Sendungen in Auftrag gibt, ist legal.

Wer gezielt bestimmte Musikstücke oder Filme bei Bezahl-Anbietern herunterladen will, ist bei seriösen Anbietern vornehmlich aus dem EU-Bereich (erkennbar an einem aussagekräftigen Impressum und eindeutigen Geschäftsbedingungen) auf der sicheren Seite. Denn mit dem Bezahlen erwirbt man an den angeboten Musikstücken oder Filmen die Nutzungsrechte.

Aber Achtung: Diese Rechte erstrecken sich in aller Regel ausschließlich auf den persönlichen Gebrauch, nicht aber auf erneute Veröffentlichung (beispielsweise durch Hochladen ins Internet) oder gar Weiterverkauf.

Da ist große Vorsicht geboten! Bei Internetanbietern, die Speicherplätze für Dateien bereitstellen, sogenannten File-Hostern, zahlen die Nutzer - rechtlich gesehen - lediglich für das Bereitstellen der Abrufmöglichkeit. Die Rechte an den dort lagernden Dateien, Musikstücken, Filmen oder Programmen bleiben davon unberührt.

Darüber hinaus ist häufig zu vermuten, dass die bei File-Hostern zum Download bereitgestellten Dateien zuvor illegal dorthin hochgeladen wurden, nämlich von Nutzern, die selbst keine Rechte an den Dateien haben. Das Herunterladen und Nutzen solcher Dateien ist damit illegal.

Nein. Denn grundsätzlich sind auch die Filme geschützt, die auf öffentlich zugänglichen Video-Plattformen gezeigt werden (sogenannter Stream). Man darf diese Filme zwar ansehen, sie aber nicht auf den Computer herunterladen.

Darüber hinaus gibt es Anbieter, die Raubkopien zeigen. Da ist ein Download erst recht verboten. Zwar ist bei Stream-Plattformen, insbesondere bei solchen, deren Server im außer-europäischen Ausland stehen, die Gefahr äußerst gering, dass man beim Herunterladen identifiziert wird - illegal bleibt die Aktion dennoch.

Tun Sie das auf gar keinen Fall! Auch wenn Sie das Programm, das Musikstück oder den Film legal erworben haben: In aller Regel werden Sie nicht das Recht zur Vervielfältigung haben. Beim "Tauschen" (engl.: filesharing) laden Sie jedoch Ihre Dateien ins Internet hoch - und vervielfältigen sie damit, weil Sie sie so unter Umständen Tausenden von Nutzern zur Verfügung stellen.

Jeder einzelne Fall der Vervielfältigung stellt einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz dar - und kann sehr teuer werden. Deutsche Gerichte gehen etwa bei einzelnen illegal hochgeladenen Musikstücken von einem Streitwert von mindestens 10.000 Euro aus. Bei einer CD kommen da schnell 120.000 Euro und mehr zusammen.

Die Rechteinhaber von Musikstücken oder Filmen beauftragen Rechtsanwaltskanzleien, Verstöße gegen das Urheberrecht herauszufinden und zu ahnden. Einige dieser Kanzleien wiederum beschäftigen Mitarbeiter, die in Tauschbörsen gezielt nach so genannten IP-Adressen (=eindeutige Kennziffer von Computern) suchen.

Über die IP-Adresse kann der Eigentümer des jeweiligen Computers mit Namen und Adresse ermittelt werden. Er erhält dann in aller Regel von der Anwaltskanzlei eine kostenpflichtige Abmahnung - meist zwischen 900 und 1500Euro nebst zu unterschreibender kostenpflichtiger Unterlassungserklärung.

"Werden Sie sich - bei allem Ärger - zuerst darüber bewusst, dass Sie tatsächlich einen Rechtsverstoß begangen haben", rät Tobias H. Stroemer, Düsseldorfer Rechtsanwalt und Experte für Internet-Recht. Seine Kanzlei ist spezialisiert auf Fragen des Marken-, Patent- und Musterschutzes, aber auch auf Verteidigung gegen Abmahnungen.

Solche Abmahnungen sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen - und sich schnellstmöglich juristische Hilfe suchen, rät Strömer. Ein Anwalt kann helfen, die Kosten für die Abmahnung etwas zu drücken. Wesentlich wichtiger ist jedoch, dass er hilft, eine neue, abgeänderte Unterlassungserklärung zu formulieren.

Denn die vorformulierten Unterlassungserklärungen der Abmahn-Anwälte enthalten nicht selten juristische Fallstricke, die weitere teure Ansprüche gegen die Abgemahnten begründen können - und möglicherweise zu weiteren, kostenpflichtigen Abmahnungen führen.

Die große Multimedia-Serie: Am Donnerstag geht es um Digitale Fotografie.