Hintergrund für die Einrichtung des Zentrums seien damals die Coronaregeln gewesen, nachdem auch Besucher von Patienten der Uniklinik einen negativen Schnelltest vorweisen mussten. Daher sei das Testzentrum als Service gedacht gewesen, so die Uniklinik.
„Zu diesem Zeitpunkt gab es für das UKD keinen Anlass, an der ordnungsgemäßen Abwicklung und Abrechnung zu zweifeln“, so die Uniklinik. Es gebe - abgesehen von der Überlassung der Räumlichkeiten – „keinerlei Geschäftsbeziehungen zum Anbieter.“
Die Uniklinik beobachte nun die „staatsanwaltlichen Ermittlungen genau“ und werde „Konsequenzen für die Überlassung des Standortes“ ziehen, „sollten Unregelmäßigkeiten bestätigt werden.“
Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität in Bochum hatte vergangene Woche Ermittlungen wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs bei Corona-Bürgertests aufgenommen, wie ein Sprecher der Behörde am Samstag bestätigte. Ermittelt werde gegen zwei Verantwortliche eines in Bochum ansässigen Unternehmens, das an mehreren Standorten Teststellen betreibe. Anlass der Ermittlungen waren demnach die Recherchen von WDR, NDR und SZ.